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Tankstellenkarte ist Arbeitslohn

Nur mit genauen Vorgaben wird aus einer Tankkarte ein Gehaltsextra.

Freie Auswahl an der Tankstelle für 44 Euro im Monat per Kundenkarte? Was ein Chef als Gehaltsextra für seine Mitarbeiter geplant hatte, wurde vom Fiskus anders eingeschätzt. Statt einer steuer- und sozialversicherungsfreien Sachzuwendung sah er darin einen Barlohn, weil die Mitarbeiter an der Tankstelle selbst entscheiden konnten, was sie für die 44 Euro im Monat kauften.

Egal ob Kundenkarte oder Warengutschein: Als steuerfreier Sachbezug gelten solche Geschenke nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen (Az. 11 V 65/07) nur, wenn die Ware konkret und ohne Angabe des Höchstbetrags bezeichnet ist - aber dennoch nicht mehr kostet als 44 Euro.

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