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Löhne

Tarifvertrag für Gebäudereiniger allgemeinverbindlich

Auch Mitarbeiter in nicht tariflich gebundenen Unternehmen in Sachsen-Anhalt haben nun Anspruch auf die vereinbarten Löhne.

Der Tarifvertrag für die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gelten die Regelungen nunmehr für alle rund 13.000 Beschäftigten der Branche in Sachsen-Anhalt, sagte der Vorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Andreas Steppuhn. Auch Mitarbeiter in nicht tariflich gebundenen Unternehmen haben Anspruch auf die vereinbarten Löhne und Gehälter. "Das ist ein weiterer Schritt in Richtung eines fairen und geordneten Wettbewerbs im Gebäudereinigerhandwerk in Sachsen-Anhalt", sagte Steppuhn.

Der Tarifvertrag sieht zum 1. Januar 2001 durchschnittliche Lohnerhöhungen von 4,3 Prozent vor. Der Ecklohn für eine Putzfrau beträgt dann 10,95 Mark in der Stunde, für einen Glas- und Fassagenreiniger 14,15 Mark.

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