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Fuhrpark

Teile der Lkw-Maut werden zurückerstattet

Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1. Oktober 2021 können sich Betriebe die Lkw-Maut anteilig zurückzahlen lassen. Das ist über ein Online-Portal ab 3. November möglich.

Im Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Deutschland die Lkw-Maut falsch berechnet hat. Aufgrund dieses Urteils (Az. C-321/19) hat die Bundesregierung die Mautsätze rückwirkend vom 28. Oktober 2020 bis einschließlich 30. September 2021 gesenkt. Seit dem 1. Oktober 2021 gelten neue Mautsätze, die das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hier aufgelistet hat. 

Betriebe, die in dem oben genannten Zeitraum Lkw-Maut gezahlt haben, können sie anteilig zurückfordern, meldet das BAG. Ein entsprechendes Gesetz sei zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten. Das Online-Portal, über das die Anträge zur Rückzahlung gestellt werden können, soll ab dem 3. November 2021 freigeschaltet werden.

Das BAG rät Unternehmen, wie folgt vorzugehen:

  • Sammeln Sie alle Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.9.2021. Dazu gehören Belege wie die monatlichen Mautaufstellungen und Rechnungen von der Toll Collect GmbH oder dem EEMD-Anbieter.
  • Stellen Sie den Antrag erst, wenn Ihnen alle Unterlagen vorliegen, damit auch alle Rechnungen berücksichtigt werden können.
  • Nutzen Sie für die Antragstellung das Online-Portal, das auf der Website des BAG ab dem 3. November 2021 für eine „möglichst einfache Antragstellung“ bereitsteht.
  • Bis Ende 2023 können Sie Ihren Rückzahlungsanspruch für den oben genannten Zeitraum geltend machen.
  • Aufgrund der Vielzahl an Anträgen, die das BAG erwartet, bittet es antragstellende Unternehmen um Geduld.
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