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Unerwünschte Anrufe

Telefonwerbung rechtlich sauber kontern

Genervte Reaktionen verärgerter Kunden sind Telefonwerber durchaus gewöhnt. Wer ihnen wirklich den Stecker ziehen will, muss sich rechtlich wehren.

In der Leitung hängen lassen, anonyme Anrufe blocken oder gar ein Gegeninterview starten - die kleinen Gemeinheiten gegenüber Telefonwerbern haben eigentlich nur einen Zweck: den eigenen Frust über die unerwünschten Anrufe loszuwerden. Doch wer wirklich seine Ruhe haben will, muss das auch unmissverständlich klar machen. "Ohne vorherige Einwilligung sind solche Anrufe bei Privatpersonen grundsätzlich verboten, aber auch Unternehmer haben ein Recht darauf, ihre Arbeit ungestört zu erledigen", berichtet Rechtsanwalt Thomas Lapp aus Frankfurt. Und damit haben Sie das Recht auf Ihrer Seite:

Einwilligung entziehen
Nicht immer ist klar, ob ein Werber überhaupt die Erlaubnis für den Anruf hat, denn die vergibt man schneller, als man denkt. "Als ausdrückliche Erlaubnis zählt zum Beispiel, wenn sich jemand an einer Werbeaktion einer Zeitschrift beteiligt und dabei seine Telefonnummer angibt", erläutert Lapp. Als Einwilligung gelte sogar schon, wenn ein Unternehmer in Internetnetzwerken nach Leistungen oder Kontakten sucht und dabei seine Telefonnummer angibt. Zumindest die Anbieter dieser Leistungen dürften dann anrufen. Doch egal, ob mit oder ohne Einwilligung - wer lästige Werber von weiteren Anrufen abhalten will, muss vor allem eines tun: "Man muss klar sagen, dass man keine weiteren Anrufe wünscht", rät Lapp. Wer die Anrufer nur auf "später" vertröstet, schrecke sie nicht ab, sondern geben ihnen damit ausdrücklich die Erlaubnis für weitere Anrufe.

Nicht vergessen sollten Unternehmer bei der Gelegenheit, die Daten des Anrufers abfragen: Name, Unternehmen, Anlass des Anrufs und zur Sicherheit auch den Auftraggeber. Denn wenn ein Callcenter im Auftrag eines Dritten anruft, können Sie später bei Bedarf beide Parteien zur Rechenschaft ziehen. Wenn die mündliche Absage nicht genügt, sollten Betroffene schriftlich Klarheit schaffen, indem sie zum Beispiel dem Anbieter ein Fax senden und jeden weiteren Anruf für jegliche Leistung verbieten.

Rechtliche Schritte einleiten
Nervt ein Telefonwerber dennoch weiter, so können Handwerker nun einen Rechtsanwalt oder die Wettbewerbszentrale einschalten (www.wettbewerbszentrale.de), um den Anrufer abmahnen zu lassen. Die Wettbewerbszentrale wird zwar ohne Kosten für den Beschwerdesteller tätig, sie entscheidet allerdings selbst, ob sie eine Abmahnung ausspricht und informiert Nichtmitglieder auch nicht über den Stand der Dinge.

Datenschutz mobilisieren
Wer dem Anrufer richtig schmerzhaft auf die Finger klopfen will, sollte schriftlich Angaben darüber anfordern, woher er die persönlichen Daten hat, wie er sie speichert, an wen er sie weiterleitet und zu welchen Zwecken er sie nutzt. Zugleich sollte der Betroffene verlangen, dass die Daten gelöscht oder zumindest gesperrt werden. "Wenn darauf keine Antwort kommt, kann man sich an die Datenschutzaufsichtsbehörden wenden, und die werden für so ein Unternehmen unangenehm."

(jw)

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