Am 25. Mai ist es soweit, dann tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Auf Handwerksbetriebe kommen dann zahlreiche neue Pflichten zu. Dazu gehören etwa umfangreiche Informationspflichten, aber auch Auskunftspflichten gegenüber Betroffenen, und Dokumentationspflichten.
Um all das umzusetzen, bleiben Handwerksbetrieben nur noch knapp drei Monate Zeit. Doch worin genau besteht eigentlich der Handlungsbedarf in Ihrem Betrieb? Und sind Sie schon auf dem richtigen Weg? Antworten auf diese Fragen liefert ein Online-Tool, das das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) entwickelt hat. Der Weg zur DSG-VO – Selbsteinschätzung heißt es.
So funktioniert der Test: Nutzer müssen zunächst 28 Fragen beantworten. Dabei geht es um Themen wie
- Datenschutzgrundsätze
- Betroffenenrechte
- Pflichten der Verantwortlichen
- Technischer Datenschutz
- Internationaler Datentransfer
Nach Abschluss des Tests erhalten Nutzer eine detaillierte Auswertung. Ein Farbschema zeigt, wo es im Betrieb noch Anpassungsbedarf gibt.
Sie wollen noch mehr zur Datenschutz-Grundverordnung wissen? In diesem Beitrag auf handwerk.com lesen Sie, was sich 2018 für Betriebe beim Datenschutz ändert und wo es Muster für die Umsetzung der neuen Pflichten gibt. (red)