Testament ungültig: Eine alte Dame war geistig nicht mehr in der Lage, ein Testament zu verfassen.
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Recht

Testament unwirksam: Erben tragen das Risiko

Eine alte Dame macht ihr Testament und ihr Steuerberater erbt ein Millionenvermögen. Doch das muss er jetzt wieder rausrücken – das Testament war ungültig.

Der Fall: Eine alte, kinderlose Frau mit Millionenvermögen geht zum Notar und macht ihr Testament. Im Erbvertrag setzt sie ihren langjährigen Steuerberater als alleinigen Erben ein. Ein Jahr später stirbt die Frau.

Daraufhin beantragt der Steuerberater den Erbschein, doch den stellt das Gericht nicht aus. Stattdessen gibt es ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Der Sachverständige befragt eine Vielzahl von Zeugen, darunter auch Notare und Ärzte. Ergebnis: Die verstorbene Dame war aufgrund wahnhafter Störungen nicht in der Lage, wirksam zu testieren. Knapp sechs Jahre nach dem Tod der Frau entscheidet das Landgericht schließlich, dass der Steuerberater nicht erbt. Der legt Berufung ein und der Fall landet vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle.

Der Ausgang: Ein durch ein Testament eingesetzter Erbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam war, stellte das OLG in einer Pressemitteilung klar. Ein Erblasser sei zwar unabhängig vom Alter als testierfähig anzusehen. Stelle sich jedoch heraus, dass er etwa aufgrund einer geistigen Erkrankung beim Erstellen des Testaments nicht testierfähig war, muss der vermeintliche Erbe alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben. Dem Gericht zufolge kann das auch noch „viele Jahre nach dem Erbfall“ passieren.

Ein Urteil hat das OLG allerdings nicht gefällt, da der Steuerberater seine Berufung nach der mündlichen Verhandlung wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgezogen hatte. (Az.: 6 U 2/22)

(Beitrag vom 20. Februar 2023, aktualisiert am 29. März 2023)

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