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Teure Kurzzulassung

Teure Kurzzulassung

Den Versicherungsschutz für kurz zugelassene Fahrzeuge bei Überführungen und Probefahrten lassen sich die Versicherer teuer bezahlen. Über 100 Mark werden meist verlangt. Hinzu kommen rund 40 Mark für Verwaltungsgebühr und Kennzeichen.

Prämien zwischen 75 Mark (Gerling) und 175 Mark (Europa) haben die Versicherungsgesellschaften bei einer Stichprobe der Stiftung Warentest für die Haftpflichtversicherung der Kurzzulassungen veranschlagt. Geboten werden dafür maximal fünf Tage Versicherungsschutz. Kasko-Policen werden für Probefahrten und Überführungen gar nicht angeboten.

Auf Vorlage der Versicherungskarte und des Personalausweises wird ein roter Zulassungsschein ausgegeben. Die Zulassungsstelle berechnet dafür 20 Mark Verwaltungsgebühren. Dann kann man das ebenfalls bis zu 20 Mark teure Nummernschild beim Schilderdienst anfertigen lassen. Steuern werden für die Kurzzulassung nicht fällig. Das Kennzeichen wird nach Ablauf des aufgedruckten und im Fahrzeugschein angegebenen Tages automatisch ungültig, muss aber nicht zurückgegeben werden.

Einige Versicherer rechnen bei einem Anschlussvertrag die Kosten für den vorläufigen Schutz auf den künftigen Tarif an. Die Berliner Tester empfehlen, bei den Gesellschaften in jedem Fall nachzufragen. Außerdem raten sie bei den Probefahrten zu einem vernünftigen Umfang. Zwei bis drei Stunden und höchstens 100 Kilometer seien üblich. Mit Konsequenzen sei jedoch auch bei längeren Fahrten nicht zu rechnen. Schwierigkeiten könne es bei Fahrten ins Ausland geben. Denn der rote Fahrzeugschein werde nicht immer akzeptiert.

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