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Urteil

Trotz Kündigung Anspruch auf Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld steht einem Mitarbeiter auch dann zu, wenn Sie das Arbeitsverhältnis bereits fristgerecht beendet haben. Mit einer Klausel im Arbeitsvertrag lässt sich die Zahlung von Weihnachtsgeld bei einem gekündigten Arbeitsverhältnis nicht generell ausschließen.

Über die Frage, ob ein gekündigter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld behält, hatte das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) zu befinden. In dem Fall hatte der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgehalten, dass der Mitarbeiterin kein Weihnachtsgeld zustehe, "wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet". Als der Chef die Mitarbeiterin betriebsbedingt zum Jahresende entließ, zahlte er folglich auch keine Gratifikation.

Wie das zuständige Gericht entschieden hat, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Doch vor dem LAG kam er damit nicht durch: Die Richter sprachen der Mitarbeiterin das Weihnachtsgeld zu. Ihre Begründung: Die Klausel im Arbeitsvertrag sei zu allgemein gehalten und benachteilige die Arbeitnehmerin unangemessen. Insbesondere beanstandeten die Richter, dass im Arbeitsvertrag nicht unterschieden sei, ob der Arbeitnehmer selbst gekündigt habe oder die Kündigung vom Arbeitgeber ausgehe.

Wenn der Arbeitnehmer keinen Einfluss darauf nehmen könne, ob er das Weihnachtsgeld bekommt oder nicht, sei dies eine unangemessene Benachteiligung.

(bw)

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