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Politik und Gesellschaft

Überbrückungshilfe: Antragsfrist bis Ende September verlängert

Betriebe mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen können Überbrückungshilfe beantragen. Für den Antrag haben sie jetzt einen Monat länger Zeit.

Der Bund hat die Antragsfrist für Überbrückungshilfe bis zum 30. September verlängert. Damit haben Betriebe für den Antrag einen Monat länger Zeit als bisher.

Die Überbrückungshilfe können Betriebe seit dem 8. Juli beantragen – und zwar für die Monate Juni, Juli und August. Von der Förderung profitieren können Betriebe, denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass der Antrag nur einmalig gestellt werden kann und dass eine rückwirkende Antragsstellung für die Monate Juni, Juli und August möglich ist. Allerdings muss der Antrag spätestens bis zum, 30 September erfolgen.

Bei der Antragsstellung muss ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden. Der FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen zufolge hat es bei dem Online-Verfahren technische Schwierigkeiten gegeben. „Die Verlängerung der Antragsfrist war dringend nötig“, sagt Steuerberater Thomas Kluth deshalb.

„In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sich bereits das Registrierungsverfahren bisweilen über zwei Wochen hinziehen kann“, so der Mitarbeiter der Steuerberatungsgesellschaft weiter. Er macht zudem darauf aufmerksam, dass die Antragsstellung selbst „erhebliche Bearbeitungszeiten“ erfordert.

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Foto: spyrakot - stock.adobe.com Eine rote Reisszwecke pinnt in einem Kalender und markiert den 30..

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