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Prüfplaketten

Überziehen bringt keinen Vorteil mehr

Ab dem 1. Dezember ändert sich die Straßen-Zulassungs-Ordnung ...

Ab dem 1. Dezember 1999 tritt eine

neue Regelung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in

Kraft. Danach werden die Prüfplaketten für die

Hauptuntersuchung auf dem hinteren Kraftfahrzeugkennzeichen

und die Plakette für die Abgasuntersuchung auf dem vorderen

Kennzeichen schon mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats

ungültig. Überziehen bringt dann keinen Zeit-Vorteil mehr.

Neu ist ab dem 1. Dezember 1999 auch, dass der

Fahrzeughalter den Untersuchungsbericht bis zur nächsten

Hauptuntersuchung aufzubewahren hat. Der Halter hat den

Untersuchungsbericht auf Verlangen der Behörden von

zuständigen Personen beziehungsweise der Zulassungsbehörde auf Wunsch zur

Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht

nicht vorgelegt werden, hat der Halter auf seine Kosten

Zweitschriften von der prüfenden Stelle zu beschaffen. Ist

dies nicht möglich, muss eine neue Hauptuntersuchung

durchgeführt werden. Im Fahrzeug mitgeführt werden müssen die Untersuchungsberichte allerdings nicht.

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