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Steuern

Umsatzsteuer auf Ebay: Nur der Kontoinhaber zahlt

Wer auf Ebay ein Konto hat, muss die Umsatzsteuer für alle Verkäufe abführen – auch wenn andere Personen Verkäufe über das Konto tätigen.

Der Fall: Der verheiratete Kläger hatte 2001 auf der Internet-Auktionsplattform Ebay ein Nutzerkonto eröffnet und einen Nutzernamen ausgewählt, unter dem Verkäufe erfolgten. Die Erlöse wurden dem Bankkonto der Eheleute gutgeschrieben. Nach einer anonymen Anzeige fasste die Steuerfahndung nach, stellte mehr als 1000 Verkäufe fest und erließ Umsatzsteuerbescheide für beide Eheleute. Die beiden klagten dagegen. Sie wollten eine Aufteilung der Umsätze erreichen – nach den Eigentumsverhältnissen an den verkauften Gegenständen. Aufzuteilen wären die Umsätze dann auf drei Steuersubjekte: den Ehemann, seine Ehefrau und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Ehegatten. So gerechnet, wären alle drei als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig.

Das Urteil: Umsätze aus Verkäufen auf Ebay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt werden. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Diese Person muss auch für anfallende Steuern aufkommen. Schließlich sei sie auch Vertragspartner gegenüber dem Käufer – und damit auch im umsatzsteuerlichen Sinne Leistungserbringer. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine andere Person über das Konto Waren verkauft. (Urteil vom 26. Oktober 2017, Az. 1 K 2431/17)

Tipp: Zumindest die Umsatzsteuer können sich Eheleute in so einem Fall sparen, wenn sie getrennte Ebay-Konten eröffnen. Keine Umsatzsteuer wird fällig, wenn die Umsätze eines Kontos unter der Grenze von 17.500 Euro im Jahr bleiben.

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