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Steuern

Umsatzsteuer bei Privatentnahmen?

Eine komplizierte Frage, die sich Betriebsinhabern stellt: Fällt Umsatzsteuer an, wenn man einen Gegenstand ohne Vorsteuerabzug anschafft, ihn dann bearbeitet und dafür Vorsteuer abzieht, den Gegenstand letztlich aber privat entnimmt? Die Antwort kennt das BFM – und handwerk.com.

Im betrieblichen Alltag gibt es Fragen zum Steuerrecht, die lassen sich nicht einfach formulieren. Das gilt zum Beispiel für diese hier: Fällt Umsatzsteuer an, wenn ein Unternehmer einen Gegenstand ohne Vorsteuerabzug anschafft, ihn dann bearbeitet und dafür Vorsteuer abzieht, den Gegenstand letztlich aber privat entnimmt?

Grundsätzlich fällt bei Entnahmen zwar Umsatzsteuer an. Und davon gibt es nur Ausnahme: Die Umsatzsteuer entfällt, wenn bei der Anschaffung keine Vorsteuer geltend gemacht wurde. Doch in diesem speziellen Fall wird es etwas komplizierter, wie ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) zeigt. Denn unter diesen Umständen fällt bei der Entnahme nur dann keine Umsatzsteuer an, wenn die Aufwendungen inklusive Vorsteuer für die Veränderungen nicht mehr als 20 Prozent der Anschaffungskosten oder mehr als 1000 Euro betragen.

Zu kompliziert? Hier ein Beispiel: Wer einen Pkw ohne Vorsteuerabzug anschafft und später für 580 Euro inklusive Umsatzsteuer eine neue Windschutzscheibe einbaut, muss keine Umsatzsteuer zahlen, wenn er den Wagen entnimmt. Wer sich dagegen in den gleichen Wagen eine Klimaanlage für 2320 Euro inklusive Umsatzsteuer einbauen lässt, muss später bei der Entnahme zahlen. Ist die Klimaanlage zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch 1500 Euro wert? Dann werden darauf 16 Prozent Umsatzsteuer fällig, also 240 Euro.

Alles klar? Gut dann kommt jetzt wieder etwas Kompliziertes - das Aktenzeichen: BMF-Schreiben 26.11.2004, Az: IV A 5 S 7109 12/04.

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