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E-Mail-Flut

Unerwünschte Werbepost

Werbemails verstopfen das Postfach und lenken von wichtigen Nachrichten ab. Unerwünscht verschickte E-Mails dieser Art sind eine unzumutbare Belästigung, entschied jetzt ein Gericht.

Geklagt hatte ein Arzt, der trotz mehrfacher Mitteilung, dass er keine Werbepost bekommen möchte, weiterhin E-Mails von einem Unternehmen bekam. Die Werbemails seien für den Arzt eine Belästigung, weil er aus beruflichen Gründen gezwungen sei, sein Postfach sorgfältig zu durchforsten. Das berichtet das Internetportal IT-Recht-Kanzlei.

Das Unternehmen wies alle Anschuldigungen zurück: Die Mails seien nicht unaufgefordert an den Mediziner versandt worden. Der Arzt müsse auf der Internetseite des Unternehmens gewesen sein und dort Werbemails angefordert haben.

Die zuständige Richterin am Arbeitsgericht München entschied zugunsten des Arztes: Die Unzumutbarkeit der Belästigung folge zum einen aus dem Kostenaufwand und zum anderen aus dem Aufwand an der Mühe und Zeit für die Aussonderung der Mails, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Empfänger sei gezwungen, aus der Vielzahl der eingegangenen Sendungen die für ihn wichtigen Nachrichten auszusondern. Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht-Kanzlei schreibt dazu: #132;Da weder ein ausdrückliches noch ein stillschweigendes Einverständnis mit der Werbung vorliege und da auch nicht aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden könne, stelle die an den Kläger versandte Werbe-E-Mail eine Belästigung dar, die von ihm nicht hingenommen werden müsse. #147;

(ja)

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