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Infrastrukturabgabe - Geld sparen unmöglich

Unfug total: die erstattbare Maut

Ein Schlupfloch in der Pkw-Maut macht dieser Tage vielen Fahrern Hoffnung. Zu Unrecht. Wer die Maut umgehen will, muss sich auf einem Fleckchen Landkarte einsperren.

Es ging schon im Dezember los mit den Sensationsmeldungen zur Infrastrukturabgabe: „So umgehen Sie ganz legal die PKW-Maut“, titelte die Zeitung die Welt. Diese Woche schalteten sich auch noch die Verbraucherschützer ein: „Verbraucherzentralen fordern einfachere Maut-Erstattung“, denn das „Schlupfloch“ ist mit Hindernissen verbunden, weiß man beim Nachrichtenportal n-tv.

Kommt man aus der Maut doch noch irgendwie heraus? Wissen all die Medien etwas, das Sie nicht wissen? Eher nicht. Zwar sieht das Gesetz eine sogenannte Härtefallregelung vor, aber kaum ein Fahrer kommt für die Erstattung der Maut überhaupt in Frage.

Wer kommt für die Erstattung in Frage?
Für alle Ausländer gilt: Sie zahlen die Maut nur für die Benutzung der Autobahnen. Bundesbürger hingegen zahlen sie auch für die Nutzung der Bundesstraßen. Um die Maut erstattet zu bekommen, dürften Sie in einem Jahr kein einziges Mal eine Bundesstraße benutzen. Aber diese Straßen verlaufen durch etliche Dörfer, gleich mehrere führen durch größere Städte. „Schon wer eine Bundesfernstraße nur kreuzt, hat sie im Grunde schon benutzt“, sagt der Jurist Herbert Engelmohr, Sprecher des ältesten deutschen Automobilclubs AvD.

Kennen Sie das deutsche Straßennetz? Es ist schwer, dort überhaupt ein Gebiet zu finden, wo man sich im Radius von 25 Kilometern bewegen kann, ohne eine Bundesstraße kreuzen zu müssen. So ein vergleichsweise großes Fleckchen gibt es in Niedersachsen etwa zwischen Soltau, Uelzen und Celle. Hier kann man sich nach Belieben mautfrei zwischen Klein-, Kleinstdörfern und Militärflächen bewegen, ohne aber nennenswert in eine Stadt vordringen zu können.

Um mit diesem Platzangebot leben zu können, braucht es praktisch einen Zweitwagen für die Fahrt zum Fleischer um die Ecke. Nächstes Problem: Wer sich für so eine streng zweckgebundene Investition entscheidet und damit ganz auf Autobahnen und Bundesstraßen verzichten kann, muss das immer noch nachweisen können. Wie das genau gehen soll, steht im neuen Gesetz nicht drin. Es ist noch nicht geregelt. Damit ist es noch zu früh für Forderungen, die Maut-Erstattung müsse vereinfacht werden. Eine Regelung, die noch nicht exisitert, kann man nicht vereinfachen. Denkbar aber ist der aufwendige Nachweis über ein Fahrtenbuch.

In zarten Ansätzen interessant wird die mögliche Befreiung von der Maut frühestens, wenn sie in einigen Jahren doch nicht mehr voll von der Kfz-Steuer kompensiert werden soll. Eine entsprechende Klausel im Änderungsentwurf des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde zwar auf Drängen von Presse und Parteien wieder entfernt, es gibt aber keine Garantie, dass das auf Dauer so bleibt. „Es bleibt bei einer rein politischen Aussage, dass es für deutsche Autofahrer keine Zusatzbelastung geben wird“, sagt Engelmohr. Auch Gesetzespapiere sind geduldig und können jederzeit geändert werden.

Was denken Sie? Kennen Sie ein Szenario, in dem Sie jede Bundesstraße meiden könnten? Und wären Sie überhaupt bereit, so viel Zeit (wie ein penibel geführtes Fahrtenbuch kostet) für 100 Euro im Jahr zu investieren? Kommentieren Sie hier.

(deg)

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