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Ein Phänomen

Unternehmer sind allwissend

1.000 Gesetze, 10.000 Branchenvorschriften, 100.000 Sonderregeln: Muss ein Unternehmer eigentlich jede Bestimmung kennen? Die Antwort auf diese Frage ist erstaunlich einfach.

Unter Druck = Überdruck
Druck Kopf Messgerät flach

Sie lautet: Na, logisch!

Ein Beispiel: Elektrotechnikmeister Richard Schildgen ist über die sogenannte „Entleiherhaftung“ gestolpert ( wir berichteten). Der Fall in der Kurzform: Schildgen hatte 2012 einen Monteur einer Verleihfirma beschäftigt, die zwischenzeitlich in die Pleite geschlittert ist – und für ihren Mann keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.

Der Gesetzgeber nimmt Schildgen in die Pflicht, der Handwerksunternehmer haftet gegenüber der Krankenkasse als „selbstschuldnerischer Bürge“. Und nicht nur Schildgen fragt sich: „Diese Regelgung ist derart speziell – wie sollte ich das eigentlich wissen? Am Ende trägt immer der kleine Unternehmer das Risiko, und das ist nicht in Ordnung.“

handwerk.com-Leser Kleinefeld stimmt ihm zu: „Dass es diese Regelung gibt, ist ein Skandal. Egal, was der Gesetzgeber damit erreichen wollte, es geht so nicht. Ein klares NEIN, das muss man nicht wissen.“

Dass sich sein „Mitleid mit dem Kollegen Schildgen“ in Grenzen hält, meint dagegen Helmut G. Zerbs: „Vielleicht hätte er nicht wissen müssen, dass er nachzahlen muss. Er hätte aber wissen können, dass solche Verleiher, die ihre Angebote rumfaxen und derart billig sind, nicht koscher sein können.“

Muss ein Unternehmer jede Bestimmung kennen? Ging es Ihnen auch schon so, dass Sie fassungslos – oder zumindest überrascht – mit einer Regel konfrontiert worden sind, von der Sie nichts geahnt hatten? Die komplette Diskussion finden Sie hier. Diskutieren Sie mit!

(sfk)

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