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Spenden

Unterstützung für Hochwasseropfer

Das Hochwasser macht auch vor dem Handwerk nicht Halt: Betriebe in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern sind in ihrer Existenz bedroht. Die Handwerksorganisationen rufen zu Spenden auf. Im Fleischerhandwerk hoffen die Betriebe aber auch auf tatkräftige Unterstützung, zum Beispiel auf Betriebe, die für sie mitproduzieren könnten.

Spenden-Konto für sächsische Handwerker

Der sächsische Handwerkstag-Präsident Joachim Dirschka hat an alle Handwerksunternehmer im Freistaat appelliert, sich mit den Opfern im Handwerk solidarisch zu zeigen. Das Ausmaß der Schäden ist bislang noch immer schwer zu bestimmen. Fest steht, dass viele, zumeist mit teuren Krediten finanzierte Handwerksexistenzen faktisch über Nacht weggespült wurden. Der Sächsische Handwerkstag hat über die Handwerkskammer zu Leipzig ein Spenden-Sonderkonto zu Gunsten der am schwersten geschädigten Opfer aus dem sächsischen Handwerk eingerichtet.

Geldspenden werden erbeten unter dem Stichwort: "Sächsische Handwerker in Not" c/o. Handwerkskammer zu Leipzig auf das Konto Nr.: 3000 78 532, Bankleitzahl: 860 956 04, bei der Volksbank Leipzig eG. Spendenquittungen werden erteilt.

Kammern richten Info-Hotlines ein

Die Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig haben für die Mitgliedsbetriebe ihrer Regionen Info-Hotlines geschaltet. Hier geben Betriebsberater erste Hilfe für Betroffene.

50 Fleischer bedroht

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern sind mehr als 50 Fleischer-Fachgeschäfte in ihrer Existenz bedroht. Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) bittet daher um Hilfe.

Betrieben, deren Produktion still steht, wäre geholfen, wenn Kollegen sich bereit erklärten, zu günstigen Preisen für sie mitzuproduzieren, so der DFV. In Fällen, in denen nur die Ladengeschäfte von den Wasserschäden betroffen sind, könnten beispielsweise Verkaufswagen für eine schnelle Wiederaufnahme des Verkaufsbetriebs sorgen.

Fleischer, die helfen wollen, werden gebeten, sich mit dem jeweiligen Landesinnungsverband oder dem DFV (Telefon 069-63 30 20) in Verbindung zu setzen. Für Spenden hat der DFV ein Sonderkonto eingerichtet: Kontoinhaber: LIV Baden-Württemberg, Konto-Nummer 81 111 029, Württembergische Handelsbank (BLZ 600 905 00), Stichwort: Flutkatastrophe 2002. Spenden können nach DFV-Angaben steuerlich geltend gemacht werden. Als Beleg reiche unabhängig von der Spendensumme ein Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts.

Steuerminderungen für Hochwassergeschädigte

Inzwischen hat Bundesfinanzminister Hans Eichel angekündigt, die Flutgeschädigten mit Steuererleichterungen zu entlasten. Zwar liegt die Entscheidung, ob die Hilfen tatsächlich gewährt werden, bei den betroffenen Ländern, doch zwischen ihnen und dem Bund herrscht grundsätzliche Einigung über die Vergünstigungsmaßnahmen.

Demnach sind unter anderem folgende Erleichterungen möglich:

Steuerstundungen,

Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,

Herabsetzung von Vorauszahlungen,

Erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,

keine nachteiligen Folgen bei Verlust von Buchführungsunterlagen,

Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Gebäuden sowie bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter,

Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen,

Erlässe bei der Grund- sowie der Gewerbesteuer.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Der Rahmenkatalog der möglichen Steuerminderungen kann im Internet eingesehen werden: www.bundesfinanzministerium.de/wwwroot-BMF/BMF-.336.13621/.htm

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