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Urheberrechtsabgaben auf PCs stoßen auf breite Ablehnung

Urheberrechtsabgaben auf PCs stoßen auf Ablehnung

Gemäß einer Studie werden urheberrechtlich geschützte Informationen im Internet quasi nicht genutzt. Eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs, Drucker oder Brenner hält die Computerindustrie entsprechend für haltlos.

Im Streit um Urheberrechtsabgaben auf Multimedia-Geräte hat die Computerindustrie die Forderungen der Verwertungsgesellschaften als überzogen kritisiert. Eine Studie habe

ergeben, dass urheberrechtlich geschützte Informationen im Internet von 60 Prozent der Verbraucher und 70 Prozent der Unternehmen überhaupt nicht genutzt würden, teilte der Computerkonzern Hewlett-Packard am Mittwoch in Böblingen mit. Die Studie war von führenden Unternehmen der deutschen IT-Industrie in Auftrag gegeben worden. Insgesamt wurden 1.000 Verbraucher und 600 Manager kleinerer und mittelständischer Unternehmen befragt.

Die Umfrage-Ergebnisse zeigten, dass die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Urheberrechtsabgaben auf PCs, Drucker oder CD-Brenner auf großes Unverständnis stoßen. Bei einer angenommenen Gesamtsumme der Abgaben von 100 Mark ergab die Umfrage eine Ablehnungsquote bei 92 Prozent der Verbraucher und 88 Prozent der Manager. 74 Prozent der Konsumenten unterstützten dagegen Lösungen, die eine nutzungsbezogene Vergütung ermöglichen. Auf Unternehmerseite forderten diese Lösung sogar 81 Prozent.

Im November 2000 hatte sich die für die Verwertung der Musikrechte zuständige GEMA mit Hewlett-Packard vor dem Landgericht Stuttgart auf eine Abgabe von 12 Mark für CD-Brenner geeinigt. Im Dezember legten sich die VG Wort und die VG Bildkunst auf eine seither verbindliche pauschale Abgabe von 30 Euro (58,67 DM) pro PC fest.

"Die überzogenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften haben ihren Ursprung in der Unterstellung, Verbraucher und Unternehmen würden in nennenswertem Umfang geschütztes Material kopieren", sagte Hans-Jochen Lückefett von Hewlett-Packard Deutschland. Die Umfrage zeige, dass diese Unterstellung haltlos ist.

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