Eine Verdoppelung der Bundesmittel für den sozialen
Wohnungsbau auf eine Milliarde Mark haben Verbände der
Wohnungswirtschaft, der Mieter und der Kommunen gefordert. Eine Reihe
von Experten hält auch die Einkommensgrenzen für zu gering, die zum
Bezug einer Sozialwohnung berechtigen. Das machten sie bei einer Anhörung im Bauausschuss des Bundestages über die
von Rot-Grün geplante Reform des sozialen Wohnungsbaus deutlich.
Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen begrüßte zwar die
in der Novelle geplante Ermächtigung der Länder, die in dem Entwurf
genannten Einkommensgrenzen nach örtlichen Erfordernissen zu
überschreiten. Diese seien mit 12.000 Euro für Einpersonen- und
18.000 Euro für Zweipersonenhaushalte aber noch auf dem Stand von
1994. Wenn sie nicht erhöht würden, verenge dies den Kreis der
Zugangsberechtigten auf extrem einkommensschwache Haushalte.
Der Baudirektor der Stadt Nürnberg, Hans-Joachim Schlößl, sagte,
vor allem für Einpersonenhaushalte seien die Grenzwerte zu niedrig.
In seiner Stadt lebten Ende 2000 bereits 50 Prozent der Haushalte als
Singles. Diese Personengruppe werde durch die durchschnittlich
höheren Mieten für kleine Wohnungen überproportional belastet.
Deshalb müssten vor allem für sie die Sockelbeträge deutlich
angepasst werden.
Die Begrenzung der Mindestförderung des Bundes auf weiterhin 230
Millionen Euro wie bisher ist nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes
ein Zeichen für den faktischen Ausstieg aus dem sozialen Wohnungsbau.
Man könne nicht die Förderung einerseits neben dem Neubau auf den
Wohnungsbestand ausdehnen, aber dann nicht genügend Geld dafür zur
Verfügung stellen.