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Verbot der "Radar-Warner" immer wahrscheinlicher

Verbot der "Radar-Warner" immer wahrscheinlicher

Ein generelles Verbot der so genannten Radar-Warner steht unmittelbar bevor. Dass dieses Verbot bis jetzt ausgeblieben ist, sollte laut dem Automobilclub ARCD für Autofahrer allerdings kein Anreiz sein, sich für teures Geld jetzt noch eines der im Handel angebotenen Warngeräte zu kaufen.

Ein generelles Verbot der so genannten Radar-Warner steht unmittelbar bevor. Es sollte eigentlich schon in der seit 1. Februar geltenden "33. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" verankert worden sein. Dass dieses Verbot ausgeblieben ist, sollte laut dem Automobilclub ARCD für Autofahrer allerdings kein Anreiz sein, sich für teures Geld jetzt noch eines der im Handel angebotenen Warngeräte zu kaufen.

Eine bereits ausgearbeitete Verbotsklausel sei lediglich aus gesetzestechnischen Gründen kurzfristig zurückgestellt worden. Sie werde jedoch bei der nächsten StVO-Änderung, die noch in diesem Jahr erfolgen dürfte, in Kraft gesetzt.

Autofahrer, in deren Fahrzeug die Polizei bei Kontrollen einen Radar-Warner entdecken, müssten dann nicht nur damit rechnen, dass ihr oft kostspieliges Gerät kurzerhand beschlagnahmt und vernichtet wird - was schon jetzt von Gerichten auch ohne gesetzlich verankertes Verbot als zulässig erklärt worden ist. Vielmehr könne nach Inkraft treten eines förmlichen Radar-Warner-Paragrafen gegen Besitzer eines solchen Geräts ein Strafverfahren eingeleitet werden, so der Club.

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