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Finanzamt darf 6 Prozent Zinsen verlangen

Auf Steuernachforderungen kassiert das Finanzamt 0,5 Prozent Nachforderungszinsen pro Monat, 6 Prozent im Jahr. Das ist nicht zu viel, sagt der Bundesfinanzhof.

Auf einen Blick:

  • Die Zinsen sind seit Jahren im Keller, nur das Finanzamt kassiert weiter 6 Prozent im Jahr. Zu viel, meinen Kritiker, ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
  • Der Bundesfinanzhof entschied anders. Ein wichtiges Argument: Die Marktzinsen seien gar nicht so niedrig. Der gesetzliche Zinssatz bewege sich noch in einer realitätsnahen Bandbreite.

Der gesetzliche Zinssatz liegt bei 0,5 Prozent im Monat, also 6 Prozent im Jahr. Daran wird sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch nichts ändern. Dem Staat bleibt damit eine wichtige Einnahmequelle erhalten: Laut Betriebsprüfungsstatistik lag der Anteil der Zinsnachzahlungen aus Betriebsprüfungen an den gesamten Mehreinnahmen 2016 bei 16,4 Prozent (2,2 Milliarden Euro).

Geklagt hatte ein Steuerzahler, dem der Fiskus 11.000 Euro Zinsen für eine Steuernachzahlung im Jahr 2013 berechnet hatte. Schon damals lag der gesetzliche Zinssatz mit seinen 6 Prozent weit über dem Marktzins. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz, vermuten Kritiker seit Langem: Der Zinssatz führe zu Ungleichbehandlungen und belaste die Steuerzahler unverhältnismäßig.

Der BFH sieht das anders, er hält die Zinsregelung für verfassungsgemäß. Daher sei der Streit auch kein Fall für das Bundesverfassungsgericht. (Urteil vom 9.11.2017, Az. III R 10/16)

Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz

Nachforderungszinsen stellen keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) dar, entschied der BFH. Zwar würden Steuerzahler durch Nachforderungszinsen belastet. Doch auf der anderen Seite könnten sie auch vom hohen Zinssatz der Erstattungszinsen profitieren.

Zinssatz im Vergleich nicht zu hoch

Zudem verstoße die Zinshöhe nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Zwar sei es richtig, dass der Leitzins der Europäischen Zentralbank seit 2011 unter 1 Prozent lag. Doch anhand von Daten der Deutschen Bundesbank untersuchte das Gericht die Zinssätze für unterschiedliche kurz- und langfristige Einlagen und Kredite.

Das Ergebnis: Die Zinssätze bewegten sich im Streitjahr 2013 zwischen 0,15 und 14,7 Prozent. Spitzenwerte erreichten damals vor allem Kreditkartenkredite an private Haushalte (14,58 bis 14,7 Prozent), Überziehungskredite (9,30 bis 9,62 Prozent) und Konsumentenkredite mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren (7,41 bis 8,08 Prozent).

Fazit des BFH: Es könne „nicht davon ausgegangen werden, dass der gesetzliche Zinssatz die Bandbreite realitätsnaher Referenzwerte verlassen hat“.

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