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Verkäufer müssen richtig informieren

Selbst ist der Kunde? Von wegen: Nicht alles können Laien selbst montieren. Behauptet der Verkäufer etwas anderes, obwohl in der Anleitung Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, kann der Kunde den Kauf anfechten.

Entsprechend hat der Bundesgerichts (BGH) zu Gunsten des Käufers einer Solarheizungsanlage entschieden. Der Käufer hatte auf einer Verbrauchermesse die Anlage als Komplettbausatz zur Selbstmontage erworben. Im Verkaufsgespräch erklärten Mitarbeiter des Anbieters, die Anlage könne auch von Laien montiert werden, der Anbieter stelle umfangreiche Montage- und Herstellers enthielt allerdings einleitend folgenden Hinweis: Die in dieser Montageanweisung beschriebenen Tätigkeiten setzen Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas-/Wasserinstallationshandwerk voraus. Der Käufer focht den Kaufvertrag daraufhin wegen arglistiger Täuschung an.

Nach Auffassung des BGH hatte der Verkäufer fahrlässig eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt. Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage müsse zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt. Der Käufer könne aber nicht damit rechnen, dass die Montageanweisung des Herstellers der Anlage Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung fordert. Der Verkäufer müsse den Käufer deshalb über einen entsprechende Hinweise des Herstellers in der Montageanweisung unterrichten. Das gelte sogar dann, wenn der Verkäufer selbst der Auffassung ist, dass die Montageanweisung in diesem Punkt falsch sei.

(jw)

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