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Sparförderung

Vermögensaufbau mit staatlicher Hilfe

Der Staat meint es gut mit fleißigen Sparern. Was vor Jahren einmal mit

dem sogenannten "312-Mark-Gesetz" begann, ist nun zu einem

ausgewachsenen Unterstützungsprogramm des Staates für angestellte

Gering- und Mittelverdiener herangereift. Seit Anfang 1999 gibt es noch

mehr Geld vom Staat, wenn Arbeitnehmer ihre vermögenswirksamen

Leistungen in geförderte Sparformen anlegen.

Erste Neuregelung: Die Einkommensgrenze für die Abeitnehmersparzulage

ist erhöht worden. Künftig erhalten Ledige die Förderung, wenn ihr zu

versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Mark nicht übersteigt. Bisher lag

die Grenze bei 27.000 Mark. Für Ehepaare gelten die doppelten Summen.

Zur Orientierung: Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann zusammen über 90.000

Mark brutto verdienen, um die staatliche Zuwendung zu erhalten. Erst bei

rund 93.000 Mark Bruttoeinkommen wird nach allen Abzügen ein zu

versteuerndes Einkommen von 70.000 Mark überschritten. Ehepaare ohne

Kind können 80.000 Mark brutto verdienen.

Zweite Neuregelung: Für Sparformen, bei denen sich der Sparer am

Produktivkapital eines Unternehmens (Aktienfonds oder Belegschaftsaktien) beteiligt, gibt

es eine Zulage von 20 Prozent. Wer die maximale Fördergrenze (800 Mark

im Jahr) ausnutzt, erhält 160 Mark Arbeitnehmersparzulage im Jahr.

Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern erhalten sogar eine Zulage von

25 Prozent.

Nicht alle Investmentfonds zählen zu den geförderten Anlageformen.

Mindestens 60 Prozent des Fondsvermögen müssen in Aktien angelegt

werden. Auf lange Sicht ist die Investition in gute Aktienfonds eine

Top-Kapitalanlage - trotz Kursschwankungen und Börsencrashs. Renditen

von acht und mehr Prozent pro Jahr waren bisher keine Seltenheit.

Zusätzlich zu den Fondsanlagen kann auch in Bausparverträge investiert

werden. Pro Jahr werden bis zu 936 Mark Sparrate mit zehn Prozent

Arbeitnehmersparzulage gefördert. Das gleiche gilt auch für

vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von

Baukrediten einsetzt.

Voraussetzung für alle Verträge mit Sparzulage ist, daß das Geld

mindestens sieben Jahre lang angelegt wird. Wer vorher die Sparverträge

kündigt, verliert auch rückwirkend seine Prämie. Ausnahme: Wer heiratet

oder länger als ein Jahr arbeitslos ist, kommt ohne Prämienverluste an

sein Geld. Bausparer können innerhalb der Sperrfrist bei Zuteilung des

Bausparvertrages die Mittel für den Hausbau oder eine Modernisierung

verwenden.

Insgesamt fördert der Staat durch die Neuregelung jetzt 1.736 Mark im

Jahr - 936 Mark fürs Bausparen und 800 Mark für Aktienfonds und andere

Produktivanlagen. Die Zulagen gibt es übrigens immer erst nach Ablauf

der siebenjährigen Sperrfrist. Dann werden die angesammelten Prämien in

einer Summe dem Sparkonto gutgeschrieben.

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