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Urteil

Versicherung zahlt – trotz Vorerkrankungen

Bei Berufsunfähigkeit müssen Versicherungen beweisen, dass ein Versicherter wichtige Umstände wie Vorerkrankungen arglistig verschwiegen hat. Nur dann können sie einen Vertrag einfach kündigen.

Arglist ist ein typischer Grund, aus dem Versicherungen im Schadensfall Leistungen verweigern. Künftig tragen die Versicherungen jedoch auch die Beweislast für diese Behauptungen. Entsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden (Aktenzeichen: IV ZR 161/03).

Schreiner klagt erfolgreich

Geklagt hatte ein Schreiner, der in Folge einer Wirbelsäulenverletzung berufsunfähig geworden war. Die Versicherung hatte Rentenzahlungen jedoch mit dem Argument verweigert, der Schreiner habe bei Vertragsabschluss 1994 wichtige Vorerkrankungen an der Wirbelsäule absichtlich verschwiegen. Der Schreiner hielt dem entgegen, dass der Versicherungsvertreter den Antrag ausgefüllt und ihn nur nach Gewicht, Größe sowie dem behandelnden Arzt befragt habe. Für seine Vorerkrankungen habe sich der Vertreter hingegen nicht interessiert. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Versicherung Recht bekommen, der Schreiner wäre nach Auffassung der Richter dazu verpflichtet gewesen, diese Vorerkrankungen auch ohne ausdrückliche Befragung zu melden.

Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Das ausgefüllte Formular allein beweise nicht, dass der Versicherte seine Vorerkrankungen absichtlich unterschlagen habe. Vielmehr müsse der genaue Gesprächsablauf geklärt werden. Zudem sei es Sache der Versicherung, zu beweisen, dass alle im Fragebogen enthaltenen Fragen tatsächlich gestellt und so aufgeschrieben wurden, wie sie der Antragsteller beantwortet hatte.

Mit dem Urteil stärkte der BGH die Position der Versicherten auch gegenüber Versicherungsvertretern, die unter Erfolgsdruck stehen und auf schnelle Abschlüsse drängen.

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