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Öffentliche Ausschreibungen

Verwirrende Vielfalt

Wer im Netz nach öffentlichen Ausschreibungen sucht, sollte einige Adressen kennen. Oder einen kundigen Dienstleister.

E-Government als Patentrezept gegen Aktenkollaps und Schlange stehende Bürger in bundesdeutschen Amtsstuben: Auch die Verwaltung verschreibt sich zunehmend der Digitalisierung und verlagert Daten und Prozesse ins Internet. Dieser Wandel zeigt sich unter anderem bei der Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen: Was früher nur schwarz auf weiß im Submissionsanzeiger, im Landesausschreibungsblatt oder in irgendeiner lokalen Tageszeitung zu lesen war, erscheint jetzt in diversen Internet-Ausschreibungsdatenbanken, deren Vielfalt kaum noch zu überschauen ist.

Auf der Internetplattform Cosinex.com zum Beispiel geben derzeit etwa 200 öffentliche Institutionen ihre Ausschreibungen bekannt, darunter Bundes- und Länderbehörden, Kommunen und staatliche Eigenbetriebe wie Stadtwerke oder Kindergärten. Ein Teil dieser Auftraggeber nimmt über die Plattform bereits digitale Angebote entgegen, und auch die elektronische Vergabe via Internet ist technisch möglich.

Nach Angaben der in Witten ansässigen Betreiberfirma haben sich bisher rund 2000 Unternehmen als Bieter bei Cosinex.com registrieren lassen, darunter viele Handwerksbetriebe. Ungefähr die Hälfte dieser Firmen hat sich vorher nie auf öffentliche Ausschreibungen beworben, hat Utz Helmuth, Geschäftsführer der Cosinex GmbH, im Rahmen einer Befragung ermittelt. Die Suchfunktionen sind komfortabel, so dass der Zeitaufwand wesentlich geringer ist als bei Printmedien, sagt er zu den Vorzügen der Internetrecherche.

Auf der Suche nach Aufträgen in Europa

Doch leider gibt es keine Datenbank, die alle öffentlichen Ausschreibungen vollständig abbildet. Bei Aufträgen, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, weil die Auftragssumme oberhalb der vorgegebenen Schwellenwerte liegt, ist die Recherche noch relativ einfach: Sie lassen sich unter http://ted.eur-op.eu.int aus dem Netz fischen. Hinter der Adresse verbirgt sich die digitale Version des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Öffentliches Auftragswesen).

Wer sich für Ausschreibungen der Bundesorgane interessiert, steuert die Websites Bundesausschreibungsblatt.de oder Submissionsanzeiger.de an. Bei der Suche nach Ausschreibungen von Kommunen wird es dann schon schwieriger, da sie sich auf ganz unterschiedlichen Plattformen tummeln können.

Viel zu viel Aufwand

Für den Kleinunternehmer ist es viel zu aufwändig, all diese Datenbanken abzugrasen, meint Dr. Edmund Eggenberger, Referent für Öffentliches Auftragswesen im Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Recherche nach Ausschreibungen sei daher ein Zukunftsmarkt für spezialisierte Dienstleister.

Um mehr Transparenz bemühen sich auf Landesebene vor allem die Auftragsberatungsstellen. Die Auftragsstelle Niedersachsen etwa bastelt zur Zeit an einer internetbasierten Ausschreibungsdatenbank. Geschäftsführer Jörg Brinkmann will mit dieser Datenbank ein zentrales Auskunftsregister schaffen, das die Ausschreibungen niedersächsischer Kommunen lückenlos erfasst. Wir haben dafür die Unterstützung der Staatskanzlei, ein entsprechender Erlass ist in Vorbereitung, berichtet Brinkmann.

Das Serviceangebot soll ab Januar 2003 im Netz verfügbar und für Unternehmen zunächst kostenfrei sein. Die registrierten Betriebe werden dann per E-Mail über relevante Ausschreibungen benachrichtigt.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Cosinex.com

http://tend.eur-op.eu.int

Bundesausschreibungsblatt.de

Submissionsanzeiger.de

Stichwort Ausschreibungsdatenbanken

Im Internet gibt es mittlerweile eine Fülle von Ausschreibungsplattformen. Europaweite Ausschreibungen sind zum Beispiel unter http://ted.eur-op.eu.int oder www.tendersdirekt.de abrufbar, Ausschreibungen der Bundesorgane unter www.bundesausschreibungsblatt.de.

Wer diese elektronischen Medien nutzt, kann viel Zeit sparen, weil sich die Suche durch verschiedene Auswahlkriterien wie Gewerk, Marktsegment oder Ort leicht eingrenzen lässt. Darüber hinaus können die Nutzer in den meisten Fällen zumindest die Volltexte, zum Teil aber auch die kompletten Ausschreibungsunterlagen auf ihre Festplatte herunterladen.

Plattformen wie Subreport.de, Cosinex.com, Handwerk.de und Bi-online.de ermöglichen neben der Recherche auch die elektronische Angebotsabgabe. Eine Liste mit Ausschreibungsdatenbanken hält das Deutsche Institut für Urbanistik unter der Adresse www.kommunalweb.de (Menüpunkt Kommunale Fachínformationen/Ausschreibungen) bereit.

Stichwort Auftragsberatungsstellen

In jedem Bundesland gibt es eine Auftragsberatungsstelle, die Ansprechpartner für alle Fragen des öffentlichen Auftragswesens ist. Es handelt sich dabei überwiegend um gemeinschaftliche Einrichtungen der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern des jeweiligen Landes.

Die Auftragsberatungsstellen unterstützen Unternehmen bei der Suche nach öffentlichen Ausschreibungen, indem sie zum Beispiel Datenbankrecherchen übernehmen. Gemeinsam mit den Firmen entwickeln sie geeignete Akquise- und Marketing-Strategien. Daneben bieten sie auch Schulungen und Seminare für Auftragnehmer und Auftraggeber an. Die Adressen der Beratungsstellen sind im Internet unter www.abst.de aufgelistet.

Stichwort Elektronische Angebotsabgabe

Seit dem Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV) am 1. Februar 2001 sind mit einer digitalen Signatur versehene und verschlüsselte Angebote, die über das Internet an den Auftraggeber weitergeleitet werden, rechtsverbindlich.

Nähere Angaben finden sich in den Verdingungsordnungen für Bauleistungen (VOB/A 2000), für Dienstleistungen (VOL/A 2000) und für freiberufliche Leistungen (VOF 2000), die zusammen mit der neuen Vergabeverordnung verabschiedet wurden.

Die Zulassung digitaler Angebote ist eine Kann-Bestimmung, das heißt der Auftraggeber entscheidet selbst darüber, ob er diese Form der Angebotsabgabe zulassen will oder nicht. Über die rechtlichen Details informiert das Bundeswirtschaftsministerium.

Stichwort Digitale Signatur

Eine wesentliche Voraussetzung für die Vertrauenswürdigkeit von Online-Transaktionen ist die digitale Signatur. Nach § 2 Absatz 1 des im Mai 2001 in Kraft getretenen Signaturgesetzes ist darunter ein eindeutiges Signal zu verstehen, das die Unversehrtheit und Echtheit von digitalen Daten beim Empfänger nachweist. Die digitale Unterschrift wird damit der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

Wer die Möglichkeit des elektronischen Signierens nutzen möchte, benötigt dafür eine Signatur-Chipkarte mit PIN-Nummer (Geheimzahl zur Identitätsprüfung), ein Kartenlesegerät sowie eine spezielle Software. Erhältlich ist diese Grundausstattung bei den so genannten Trust Centern (Zertifizierungsstellen für Signaturschlüssel), die unter anderem von der Telekom und der Post betrieben werden.

Das Signaturgesetz kann nachgelesen werden unter www.iid.de/iukdg.

Öffentliche Ausschreibungen in Europa

Weitere Tipps und Hinweise zur elektronischen Ausschreibung und Vergabe finden Sie im Internet unter www.vergabe.de sowie im Datenfundus des Portals www.oeffentliche-auftraege.de, der nur für zahlende Nutzern zugänglich ist.

Über das Auftragswesen in der Europäischen Union informieren die Websites http://europa.eu.int/business und http://simap.eu.int.

Weitere Links:

Cosinex.com

http://tend.eur-op.eu.int

Bundesausschreibungsblatt.de

Submissionsanzeiger.de

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