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Ein Gesetz mit Tücken

Viele Wege führen … um den Mindestlohn herum

Eigentlich sind 8,50 Euro Mindestlohn beschlossene Sache. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich alle Betriebe an die Vorgaben halten. Wenn es ums Sparen geht, werden einige Chefs kreativ.

Die Telefone der DGB Mindestlohn-Hotline stehen nicht still. In den ersten zehn Tagen des Jahres zählte das Callcenter in Magdeburg mehr als 3000 Anrufe, berichtet spiegelonline.

Mini-Jobber, Praktikanten, Hilfs- oder Schichtarbeiter wollen ihre Fragen rund um den Mindestlohn loswerden.

Beispiel: Eine Friseurin ruft an, will wissen, ab wann der Mindestlohn gilt. „Da gibt es eine Übergangsregelung. Bis zum 1. August 2015 werden im Westen acht Euro gezahlt, im Osten 7,50 Euro, ab September 8,50 Euro bundesweit“, berichtet die Telefonistin.

Meist seien die Fragen weitaus komplizierter, schreibt das Nachrichtenportal. Ständig werde das Gesetz nachgebessert, selbst die Mitarbeiter des Callcenters müssen sich jeden Tag mit Neuerungen vertraut machen, wissen nicht immer eine Antwort auf die Fragen.

Auch wenn der Mindestlohn per Gesetz festgeschrieben ist, halten sich nicht alle Betriebe an die Vorgaben. Die Wirklichkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist: Wer vorher schon Hungerlöhne zahlte, will auch jetzt nicht mehr drauflegen.

Mit welchen Tricks manche Chefs arbeiten, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Keine Schichtzulage, Trinkgeld gestrichen

Anruf von einem Familienvater: Seit Dezember habe er einen neuen Arbeitsvertrag. 8,50 Euro Mindestlohn sind da fest verankert, aber seine Schichtzulage sei gestrichen worden. Mehr Geld als vorher habe er daher nicht. Auf die Frage, ob der den Vertrag schon unterschrieben habe, kam ein „ja“. Seine Begründung: „Schulden, Kinder noch klein, Frau schwanger“.

Die Callcenter-Mitarbeiterin kann dem Anrufer nur eines mit auf den Weg geben: Eigentlich darf eine Schichtzulage nicht verrechnet werden. Den neuen Vertrag sollte ein Arbeitsrechtler prüfen.

Anruf von einem Gebäudereiniger: Was er früher in drei Stunden geschafft hat, soll er jetzt in zwei Stunden erledigen – bei gleichem Gehalt.

Anruf von einer Kellnerin: Ihr Trinkgeld werde in den Lohn eingerechnet. Erlaubt sei das nicht, aber mehr kann die Frau an der Hotline der enttäuschten Anruferin auch nicht sagen.


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(ja)

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