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Riskante Hilfsbereitschaft

Volle Haftung sogar bei kostenloser Hilfe

Sie helfen Bekannten oder Nachbarn manchmal aus Gefälligkeit und ohne Bezahlung? Als Handwerker könnten Sie bei einem Fehler dennoch haftbar sein.

Der Fall: Einem erfahrenen Elektriker wird vorgeworfen, für schwere Verletzungen eines anderen Handwerkers verantwortlich zu sein. Durch eine Arbeit, die der Elektriker in seiner Freizeit aus Gefälligkeit für eine Nachbarin erledigt hatte.

Die Nachbarin hatte den Handwerker gebeten, eine Außenbeleuchtung zu installieren. Dabei unterlief dem Elektriker ein Fehler: Das Gehäuse der Lampe stand unter Strom. Das fiel ihm auch bei seinen Messungen nach der Montage nicht auf.

Als kurze Zeit später ein anderer Handwerker bei Fassadenarbeiten die Lampe berührte, erlitt er einen schweren Stromschlag und dadurch einen Hirnschaden. Die Folge: Der Fassadenarbeiter ist seitdem zu 100 Prozent behindert und regelmäßig pflegebedürftig. Darauf hin forderte der Geschädigte unter anderem vom Elektriker 600.000 Euro Schmerzensgeld und eine lebenslange monatliche Rente.

Das Urteil: Ob der Geschädigte letztlich wirklich so viel Geld zugesprochen bekommt, lies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Urteil offen. Zur Ermittlung des genauen Betrags überwies es den Fall zurück an das Landgericht.

Doch eines machten die Richter deutlich: Aufgrund der erheblichen Gefahr einer unter Strom stehenden Lampe, durfte der Elektriker nicht von einem stillschweigenden Haftungsverzicht ausgehen. Dass er die Arbeit unentgeltlich erledigte, spiele dabei keine Rolle.

Vielmehr hätte er erkennbar können, dass ihn seine Nachbarin gerade aus Sicherheitsgründen wegen seiner Berufserfahrung um seine Hilfe gebeten hatte. Weitere Gründe, warum ein stillschweigender Haftungsverzicht nicht infrage komme: Es ging eine gefahrenträchtige Arbeit und der Elektriker war für diesen Fall haftpflichtversichert. (Urteil vom 02. April 2014, Az. 5 U 311/12).


(jw)

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