Demnach müssten auch geringfügig Beschäftigte künftig Steuern zahlen. Pauschal sollen dann bis zu einer Grenze von 400 Euro zehn Prozent ans Finanzamt abgeführt werden. Auf Einkünfte zwischen 400 und 800 Euro sollen dem Konzept zufolge zwar wie bisher normale Steuern gezahlt, die Arbeitnehmer jedoch durch geringere Sozialabgaben entlastet werden. Mit dieser Regelung würde sich nach Berechnungen des BIV die Arbeit in diesem Einkommenssegment wieder lohnen und die Beschäftigten nicht länger in die Schwarzarbeit abwandern. Oberhalb der bisherigen Geringfügigkeitsgrenze von 325 Euro seien die Abgaben derart hoch, dass keiner der Beschäftigten Interesse hätte, beispielsweise Überstunden oder Krankenvertretung zu leisten.
Wird das Konzept umgesetzt, verspricht der Gebäudereiniger-Verband die Einstellung von mindestens 80.000 Teilzeitmitarbeitern zu Tariflohn und sozialversichert. "Mit dem Reformmodell entstehen keine Einnahmeausfälle, die eventuell staatlich subventioniert werden müssen, sondern zusätzliche Einnahmen", heißt es in dem Entwurf zum Teilzeit-Aktivierungs-Modell.