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Von Brötchen und Bürokratie

Wer beim Bäcker einkauft, kommt mit mindestens einer Tüte wieder: gefüllt mit Brot, Brötchen oder Backwaren. Das ist selbstverständlich. Aber für Bäcker seit Jahresbeginn eine Last.

Jede Brötchentüte, die über die Theke geht, müssen Bäcker jetzt bei einem dualen System anmelden. Grund? Die Kunden entsorgen ihre Verpackung zuhause und nicht beim Bäcker vor Ort. Da der aber wiederum verpflichtet ist, seinen Müll entsprechend zu entsorgen, fällt jetzt eine Lizenzgebühr an.

Das steht in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung, die seit dem 1. Januar 2009 gilt. 0,2 bis 0,3 Cent pro Tüte klingt zwar nicht viel, könnte sich aber in der Summe bemerkbar machen.

Als Armutszeugnis des Gesetzgebers bezeichnet Dr. Matthias Wiemers die Novelle. Der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks findet den Überwachungsaufwand lächerlich. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Handel und Industrie Verpackungen von Wirtschaftsprüfern testieren lassen, damit überprüft werden kann, ob die Lizenzgebühren gezahlt worden sind.

Und was bedeutet das für die Unternehmen? Einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Erst kürzlich wurde dem Handwerk eine Entlastung in Sachen Bürokratie versprochen. Und was noch trauriger ist, sagt Wiemers, die sechste Novelle kommt bestimmt. Nachvollziehbar ist das für die Betriebe nicht. Denn die Bäcker gingen davon aus, dass die Tüten im Restmüll entsorgt werden. Da den ohnehin jeder Bürger schon bezahlt, gehe die Rechnung der Regierung nicht auf.

(ja)

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