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Vorsicht mit der Pflichtversicherung

Vorsicht mit der Pflichtversicherung

Die Handwerkerrentenversicherung muß abgeschafft werden. Das fordern immer wieder selbstständige Handwerker.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat bereits einige Vorstöße unternommmen, um die 18-jährige Pflichtbeitragsdauer zu reduzieren. Jetzt müssen wir aber erst die Rentenreform abwarten, stellt ZDH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Aberle klar. Denn die Zulage für die kapitalgedeckte Altersvorsorge werde an die Entrichtung von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung geknüpft. Das heißt: Wenn sich selbstständige Handwerker befreien ließen, würden sie bei der geplanten Förderung der Altersvorsorge leer ausgehen. Selbstständige Handwerker, die sich nach 18-jähriger Pflichtbeitragsdauer befreien lassen oder in den vergangenen Jahren ließen, bauen auf eine Grundsicherung im Rentenalter. Wenn sie den Durchschnittsbeitrag eingezahlt haben, konnten sie bis dato von 800 bis 900 Mark Rente im Monat ausgehen. Die wird für alle, die nach 2011 das Rentenalter erreicht haben, wesentlich niedriger ausfallen wenn der Riester-Plan Realität wird. Und zudem wird die Steuervergünstigung an die Handwerker, die sich von der Pflichtversicherung befreien lassen oder ließen, vorbeigehen. Auch die, die jetzt freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, bekommen keinerlei Förderung, warnt Jörg Hagedorn, ZDH-Referent für den Bereich Alterssicherung. Alle würden bestraft, die sich befreien ließen, weil sie die hohen Pflichtbeiträge nicht zahlen wollten. Sie entrichteten aber freiwillig Mindestbeiträge, um einen Basisschutz zu erhalten. Das Ergebnis: Die kriegen die volle Rentenminderung auf die Basissicherung und keinerlei Zulagen für die privaten Vorsorge, so Hagedorn.

Daher fordert der ZDH von der Bundesregierung, dass die Förderung nicht nur Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst. Der Experte:Stattdessen sollten alle die Förderung erhalten oder zumindest aus Gleichbehandlungsgründen auch diejeningen, die freiwillige Beiträge entrichten.

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