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Firmenname geschützt?

Vorsicht Verwechslungsgefahr

Ist Ihr Firmenname geschützt? Oder verstoßen Sie gegen das Namensrecht anderer? Diese Datenbanken helfen bei der Recherche.

von Birgit Wessel

"Ein zuvor freier Firmenname ist geschützt, sobald ein Unternehmer den Namen im Geschäftsverkehr verwendet", weiß Karsten Prehm, Kieler Rechtsanwalt und Spezialist für Markenrecht. Allerdings gelte das nur auf regionaler Ebene: Der Name einer Tischlerei in Hannover sei zum Beispiel nur in dieser Stadt geschützt. Der Kundenkreis der Tischlerei überschneide sich schließlich nicht mit dem einer gleichnamigen Firma mit Sitz beispielsweise in Berlin.

Sobald eine der beiden Tischlereien aber im Internet aktiv werde, gelte ihr Namensschutz in ganz Deutschland #150; mit Ausnahme des bereits von der Konkurrenz geschützten Bereichs. Wenn dieser Konkurrent dann ebenfalls im Netz operiere, entstehe ein Markenrechtskonflikt. "Ein abgemahnter Unternehmer muss nachweisen, seit wann er den Namen benutzt", erläutert der Anwalt.

Überregional tätigen Unternehmern empfiehlt Prehm den Schutz ihres Firmennamens per Markenanmeldung. Der Firmenname sei markenrechtlich anderen Marken gleichgestellt: "Ähnliche oder identische Firmennamen dürfen sich keine Konkurrenz in derselben Branche machen, Produktbezeichnungen nicht in derselben Waren- und Dienstleistungsklasse", erklärt Prehm.

Ähnliche Namen? Bei ihnen besteht klangliche, schriftbildliche oder assoziative Verwechslungsgefahr. Klangliche Ähnlichkeit liege zum Beispiel bei verschiedenen Schreibweisen eines Namens vor, wie bei "Studt", "Stud", "Stut" oder "Stuht". Der Silbendreher "On-Holz" zu dem fiktiven Namen "Holz-On" sei ein Beispiel für schriftbildliche Ähnlichkeit. Und wenn ein Firmenname direkt ins Englische übertragen wird, liege assoziative Ähnlichkeit vor.

Wer prüfen möchte, ob sein Wunschname noch frei ist, dem empfiehlt Rechtsanwalt Prehm: "Suchen Sie nach identischen Namen selbst." So könne man bereits vergebene Namen von vornherein ausschließen und die Kosten einer professionellen Prüfung im Rahmen halten. Wichtig: Erst recherchieren, dann Marke eintragen lassen. Die Amtsgerichte genau wie das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) prüfen nämlich nicht, ob etwaige Konfliktmarken bestehen.

Für Firmennamen empfiehlt Prehm zunächst die Suche über Google. "Es kommt so gut wie nie vor, dass eine Firma nicht bei Google gelistet ist", weiß der Jurist. Dann folgt die Recherche über www.gbi.de. Diese Datenbank greift auf den Bundesanzeiger zu, der handelsregisterliche Einträge verzeichnet. Eine einfache deutschlandweite Suche nach Namen ist hier kostenfrei. Da viele Firmennamen auch Markennamen sind, empfiehlt sich auch die ebenfalls kostenfreie Suche in der Onlinedatenbank des DPMA. Die Datenbank differenziert zwischen deutschlandweit, europaweit und international geschützten Namen. Für mittelständische, im Inland agierende Firmen sei ein Eintrag mit deutschlandweiter Reichweite ausreichend, meint Prehm.

Ein kostenpflichtiger Dienst wie domainguard.de sucht für 129 Euro zusätzlich nach ähnlichen Namen, erstellt einen Bericht und haftet für die Rechercheergebnisse. Bei der teureren Recherche (219 Euro) auf markenservice.net ist darüber hinaus eine professionelle juristische Beratungsleistung enthalten. "Die rechtliche Unbedenklichkeit der Ergebnisse kann nur ein Rechtsanwalt bewerten", sagt Prehm.

So finden Sie einen Namen

1,6 Millionen Marken gibt es zurzeit Deutschland, 80.000 kommen jährlich hinzu, bei den Firmennamen verhält es sich ähnlich. "Es gibt noch Namenraum", beruhigt Rechtsanwalt Karsten Prehm.

Kreativität und Originalität sind gefragt.

Viele Vorschläge sammeln: Von 100 Ideen bleiben meist nur zwei oder drei Optionen übrig.

Auffallen, sich einprägen und international klingen sollte der Name.

Je einfacher, desto besser: Kurz und einfach zu buchstabieren und auszusprechen - das sind wichtige Eigenschaften.

Spielraum für Veränderungen sollte bleiben, der Name sollte nicht zu einschränkend die Leistung beschreiben.

Kunstworte wie zum Beispiel Akronyme, also Kurzworte aus den Anfangssilben mehrerer Wörter, sind geeignet.

Asiatische Sprachen, das Lateinische oder Griechische sind gute Quellen.

Wort-/Bildmarken können an die Stelle von reinen Wortkennzeichen treten.

Eine Assoziation mit dem Produkt sollte auch bei Kunstbegriffen gegeben sein.

Beschreibende Namen wie "Buchbinderei" sind nicht schutzfähig.

Den Eigennamen zu verwenden, empfiehlt sich für regional tätige Firmen.

Eine passende Domain im Internet sollte frei sein. Der Name darf nicht irreführend sein.

Namensfindungsagenturen bieten Hilfe.

(bw)

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