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Anwaltskosten absetzen

Vorsteuerabzug bei Strafverteidigung?

Stellen Sie sich vor, Sie bauen als Chef so richtig Mist. Die Staatsanwaltschaft ist Ihnen auf den Fersen und Sie brauchen einen Strafverteidiger. Können Sie für seine Rechnung die Vorsteuer abziehen?

Der Fall: Gegen einen Bauunternehmer liefen strafrechtliche Ermittlungen wegen Korruption. Der Unternehmer engagierte daraufhin zwei Strafverteidiger. Die Umsatzsteuer auf deren Rechnungen wollte er sich vom Finanzamt erstatten lassen, doch der Fiskus lehnte den Vorsteuerabzug ab.

Der BFH hat das Finanzamt nun bestätigt: Es gebe keinen Vorsteuerabzug für Leistungen, die dazu dienen, „strafrechtliche Sanktionen gegen natürliche Personen zu verhindern, die Geschäftsführer eines steuerpflichtigen Unternehmens sind“.

Das gilt allerdings nur für die Vorsteuer. Die Nettokosten für den Anwalt können Sie unter bestimmten Umständen trotzdem als Betriebsausgaben oder zumindest als Werbungskosten absetzen. Diese bisher geltenden Regelungen bleiben vom dem Vorsteuer-Urteil unberührt, entschied der BFH. (Urteil vom 11. April 2013 , Az. V R 29/10)

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(jw)

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