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Vorsteuerkürzung nicht EU-konform

Vorsteuerkürzung nicht EU-konform

Als europarechtswidrig sieht des Finanzgericht Hamburg das Vorsteuer-Abzugsverbot für Reisekosten.

Das Vorsteuer-Abzugsverbot für Reisekosten eines Unternehmers und dessen Personal (seit 1.4.1999 in Kraft) ist europarechtswidrig. Zu dieser Auffassung kamen die Richter des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 19.7.2000; Az: VI 205/99).

Tipp: Unternehmer sollten künftig wieder Vorsteuern aus Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und aus Fahrtkosten für Arbeitnehmer herausrechnen und in ihren Umsatzsteuererklärungen beantragen. Unbedingt sollte jedoch auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg hingewiesen werden. Lehnen die Beamten den Vorsteuerabzug ab, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zu diesem Streitpunkt zu verweisen (Az: V R 49/00).

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