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Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Meister / Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Meisterin

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Meister / Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Meisterin

Berufsbild des Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Meisters / der Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Meisterin

Auszug aus der Verordnung gemäß §45 HwO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerk vom 3. 6. 1982 (BGBl. I S. 663).

Tätigkeiten:

Entwurf, Herstellung und Instandhaltung von

a) Dämmungen gegen Wärme, Kälte und Schall einschließlich Oberflächenschutz, insbesondere als Ummantelung,

b) Sperrungen gegen Feuchtigkeit;

Herstellung und Instandhaltung von

a) Dämpfungen gegen Schwingungen und

b) Abschirmungen gegen Strahlen

einschließlich Akustik-, Trockenbau- und Brandschutzarbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen sowie an Fahrzeugen und Schiffen.

Kenntnisse und Fertigkeiten:

Kenntnisse über Bauphysik, insbesondere über Wärme- und Schalllehre;

Kenntnisse der Berechnung von Wärmedurchgang, -strahlung und -übergang, von Dampfdiffusion, Schallübertragung und -dämmung sowie der Bemessung von Konstruktionen;

Kenntnisse der Herstellung von Dämmungen gegen Wärme, Kälte und Schall, von Sperrungen gegen Feuchtigkeit, von Dämpfungen gegen Schwingungen und von Abschirmungen gegen Strahlen;

Kenntnisse über Be- und Entlüftungen in Bauteilen und über die Berücksichtigung von Witterungseinflüssen;

Kenntnisse der Verfahren für das Messen von Wärme, Kälte, Schall, Dampfdiffusion, Schwingungen und Strahlen;

Kenntnisse der Massenberechnung;

Kenntnisse der Verwendung von Verbindungs- und Befestigungsmitteln;

Kenntnisse über die Einrichtung und den Betrieb von Werkstätten und Baustellen;

Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe, insbesondere der Dämmstoffe;

Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;

Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Bauaufsicht, der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der einschlägigen Normen und Richtlinien sowie über die Vorschriften des Immissionsschutzes;

Anfertigen und Lesen von Entwurfsskizzen sowie von Teil- und Sonderzeichnungen;

Aufstellen von Massenberechnungen, Leistungsverzeichnissen und Abrechnungen;

Be- und Verarbeiten von Bau- und Hilfsstoffen, insbesondere von Dämmstoffen;

Be- und Verarbeiten von Metallen, insbesondere Trennen, Umformen und Fugen von Blechen, sowie von Kunststoffen;

Ausführen von Schäumarbeiten;

Herstellen und Verarbeiten von Mörtelmischungen und Ansetzmassen sowie Verarbeiten von Klebern und Kitten;

Herstellen und Anbringen von Schutzmänteln und -verkleidungen einschließlich der für die Dämmung erforderlichen Stütz- und Tragkonstruktionen;

Ausführen von Schutzanstrichen, insbesondere auf Bitumenbasis, und von Abdichtungen in Verbindung mit Dämmungen;

Herstellen und Einbauen von Verbindungen und Befestigungen einschließlich Verankerungen;

Herstellen und Einbauen von Leichtdecken und Fertigteildecken sowie von Trennwänden in Verbindung mit Dämmungen;

Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten;

Warten der Maschinen und Geräte sowie Instandhalten der Werkzeuge.

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