Auszug aus der Verordnung gemäß §45 HwO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerk vom 3. 6. 1982 (BGBl. I S. 663).
Tätigkeiten:
Entwurf, Herstellung und Instandhaltung von
a) Dämmungen gegen Wärme, Kälte und Schall einschließlich Oberflächenschutz, insbesondere als Ummantelung,
b) Sperrungen gegen Feuchtigkeit;
Herstellung und Instandhaltung von
a) Dämpfungen gegen Schwingungen und
b) Abschirmungen gegen Strahlen
einschließlich Akustik-, Trockenbau- und Brandschutzarbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen sowie an Fahrzeugen und Schiffen.
Kenntnisse und Fertigkeiten:
Kenntnisse über Bauphysik, insbesondere über Wärme- und Schalllehre;
Kenntnisse der Berechnung von Wärmedurchgang, -strahlung und -übergang, von Dampfdiffusion, Schallübertragung und -dämmung sowie der Bemessung von Konstruktionen;
Kenntnisse der Herstellung von Dämmungen gegen Wärme, Kälte und Schall, von Sperrungen gegen Feuchtigkeit, von Dämpfungen gegen Schwingungen und von Abschirmungen gegen Strahlen;
Kenntnisse über Be- und Entlüftungen in Bauteilen und über die Berücksichtigung von Witterungseinflüssen;
Kenntnisse der Verfahren für das Messen von Wärme, Kälte, Schall, Dampfdiffusion, Schwingungen und Strahlen;
Kenntnisse der Massenberechnung;
Kenntnisse der Verwendung von Verbindungs- und Befestigungsmitteln;
Kenntnisse über die Einrichtung und den Betrieb von Werkstätten und Baustellen;
Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe, insbesondere der Dämmstoffe;
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Bauaufsicht, der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der einschlägigen Normen und Richtlinien sowie über die Vorschriften des Immissionsschutzes;
Anfertigen und Lesen von Entwurfsskizzen sowie von Teil- und Sonderzeichnungen;
Aufstellen von Massenberechnungen, Leistungsverzeichnissen und Abrechnungen;
Be- und Verarbeiten von Bau- und Hilfsstoffen, insbesondere von Dämmstoffen;
Be- und Verarbeiten von Metallen, insbesondere Trennen, Umformen und Fugen von Blechen, sowie von Kunststoffen;
Ausführen von Schäumarbeiten;
Herstellen und Verarbeiten von Mörtelmischungen und Ansetzmassen sowie Verarbeiten von Klebern und Kitten;
Herstellen und Anbringen von Schutzmänteln und -verkleidungen einschließlich der für die Dämmung erforderlichen Stütz- und Tragkonstruktionen;
Ausführen von Schutzanstrichen, insbesondere auf Bitumenbasis, und von Abdichtungen in Verbindung mit Dämmungen;
Herstellen und Einbauen von Verbindungen und Befestigungen einschließlich Verankerungen;
Herstellen und Einbauen von Leichtdecken und Fertigteildecken sowie von Trennwänden in Verbindung mit Dämmungen;
Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten;
Warten der Maschinen und Geräte sowie Instandhalten der Werkzeuge.