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Das Alter entscheidet!

Wann gibt es Steuervorteile bei Betriebsaufgabe?

Schlechte Nachrichten für einen frühen Berufsausstieg: Steuervorteile bei der Betriebsaufgabe gibt es für jüngere Chefs nur bei Berufsunfähigkeit!

Wer seinen Betrieb aufgibt, hat Anspruch auf Steuervorteile: Es gibt einen Steuerfreibetrag von 45.000 Euro und einen ermäßigten Steuersatz. Doch das gilt nicht für jeden Unternehmer: Nur wer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe mindestens 55 Jahre alt ist, kann sie uneingeschränkt nutzen.

Ist ein Unternehmer bei der Betriebsaufgabe noch nicht 55 Jahr alt, so hat er nur dann einen Anspruch auf Steuerfreibetrag und ermäßigten Steuersatz, wenn er im sozialversicherungsrechtlichen SInn dauerhaft berufsunfähig ist. Das berichtet Steuerberater Claas-Peter Müller unter Bezug auf ein Schreiben der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen. (Verfügung vom 20.12.2011, DB 2012 S. 377)

Der Nachweis sei demnach am einfachsten bei Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente oder durch eine amtsärztliche Bescheinigung zu erbringen.

Wichtig: Sogenannte "Verweisungsberufe", wie sie viele Berufsunfähigkeitspolicen vorsehen, spielten steuerlich nur dann eine Rolle, wenn der Unternehmer sie im aufgegebenen Betrieb ohne größere Schwierigkeiten hätte ausüben können.

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(jw)

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