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Urteil

Wann gilt für gewerbliche Mieter Kündigungsschutz?

Kann ein Gewerbemietvertrag zwecks Gewinnoptimierung gekündigt werden? Diese Frage hat ein Gericht im Fall einer Unternehmerin beantwortet.

Der Fall: Eine Zimmerei erwirbt ein Hausgrundstück. In dem Gebäude wohnt eine Mieterin, die dort zugleich eine Praxis betreibt. Der Betrieb kündigt der Frau, weil es das Gebäude abreißen möchte und durch ein Mehrfamilienhaus mit mindestens acht Wohneinheiten ersetzen will. Das Ziel: Der monatliche Ertrag soll durch den Neubau künftig um 2.500 Euro steigen. Doch die Mieterin widerspricht der Kündigung und verlangt die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

Das Urteil: Das Landgericht (LG) Oldenburg entscheidet zu Gunsten der Frau, denn es sah keinen erheblichen Nachteil für den Eigentümer. Vielmehr wiege der Bestandsschutz der langjährigen Mieterin höher als das Verwertungsinteresse der Zimmerei, so das Gericht.

Der Betrieb habe die Kündigung allein auf den größeren wirtschaftlichen Vorteil des Mehrerlöses gestützt. Das Gericht hatte jedoch erhebliche Zweifel, dass ein Fortbestand des bestehenden Mietobjekts unwirtschaftlich ist. Um monatlich 2.500 Euro mehr erzielen zu können, hätte der Betrieb zunächst zwei Millionen Euro investieren müssen – aus Renditegesichtspunkten sei das „nur schwer nachvollziehbar“.

Zudem weißt das LG darauf hin, dass der Baubetrieb ein vermietetes Haus erworben habe und damit bewusst ein Risiko eingegangen sei. Erschwerend komme hinzu, dass der Mietvertrag der Frau seit mehr als zehn Jahren laufe. Sie habe in der Immobilie nicht nur einen gefestigten Lebensmittelpunkt, sondern verdiene dort mit der Praxis auch ihren Lebensunterhalt.

LG Oldenburg, Urteil vom 26. November 2019, Az. 6 C 6110/18

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Foto: psdesign1 - Fotolia.com Grundrisszeichnung und Mietvertrag

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