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Warnung vor befristeteter Befristung

Warnung vor befristeteter Befristung

Vor den geplanten neuen Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen für ältere Arbeitnehmer warnt der Bremer Arbeitsrechtsexperte Professor Wolfgang Däubler: „Die Regelung verstößt gegen geltendes EU-Recht. Unternehmer sollten besser die Pfoten davon lassen.“

Vor den geplanten neuen Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen für ältere Arbeitnehmer warnt der Bremer Arbeitsrechtsexperte Professor Wolfgang Däubler: Die Regelung verstößt gegen geltendes EU-Recht. Unternehmer sollten besser die Pfoten davon lassen.

Es ist ein zentraler Punkt des Hartz-Konzeptes zur Reform des Arbeitsmarktes: Arbeitsverträge für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sollen künftig ohne einen sachlichen Grund wie etwa die Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters zeitlich befristet werden dürfen. Bislang galt eine Altersgrenze von 58 Jahren.

Nach Däublers Darstellung ist es allerdings sehr wahrscheinlich, dass die neue Regelung vom Europäischen Gerichtshof wieder gekippt wird. Dann würden sich die befristeten automatisch in unbefristete Verträge verwandeln, sagt Däubler im Gespräch mit handwerk.com.

Ohnehin hält Däubler das alte und europarechtlich konforme Gesetz für ausreichend: Schon jetzt können Betriebe ohne Begründung Arbeitnehmer gleich welchen Alters erproben, wenn die Befristung nicht über zwei Jahre hinausgeht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mehr Leute in Arbeit kommen werden, wenn die Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer unbefristet befristet werden dürfen.

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