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Betrug

Warnung vor falschen Steuerfahndern

Plötzlich stehen sie im Betrieb, wollen Akteneinsicht und Bargeld: Immer wieder gehen Unternehmer falschen Steuerfahndern auf dem Leim. Das Problem: Wie unterscheiden Sie die falschen von den echten Fahndern?

Neu ist die Masche nicht, doch immer wieder haben die Betrüger damit Erfolg. Aktuell warnt die Polizei Köln vor solchen Gaunern und beschreibt, wie die Täter dabei vorgehen:

  • Gegenüber den Opfern geben sich die Betrüger als "Steuerfahnder" oder als "Finanzbeamte" aus.
  • Zunächst lassen sie sich Personalpapiere und Gewerbeunterlagen zeigen.
  • Schließlich fordern die Täter von den Betroffenen, ihr Barvermögen auszuhändigen. Mal kassieren sie das Geld als angebliches Schwarzgeld ein, mal als eine Art "Sicherheitsleistung".
  • Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, drohen die Täter mit sofortiger Festnahme und Schließung des Betriebs.

Versicherung zahlt dafür nicht
Mit dieser Masche punkten die Betrüger auch bei gestandenen Unternehmern. So berichtete die Heilbronner Stimme vom Fall eines Baumzüchters, der unter ähnlichen Bedingungen den angeblichen Steuerfahndern 50.000 Euro in bar in die Hand drückte - die Einnahmen aus dem Christbaum-Geschäft.

Die Versicherung des Opfers wollte den Schaden nicht übernehmen. Nur wenn die Täter Gewalt angewendet hätten, wäre sie für den Schaden aufgekommen, heißt es in dem Bericht.


Kaum von den Echten zu unterscheiden
Ärgerlich ist allerdings, dass die echten Fahnder gar nicht so anders auftreten: keine Voranmeldung, Durchsuchung, Druck und Drohungen.... das gehört durchaus zum Repertoire dieser Berufsgruppe. Einen Unterschied gibt es allerdings: Die echten Fahnder hauen nicht ab, wenn die Polizei kommt.

So reagieren Sie richtig
Doch der Anruf bei den Gesetzeshütern ist nicht gleich die erste Wahl, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Erst einmal sollten Sie so vorgehen:

  • Informieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt und Ihren Steuerberater. Ob es ein echter Einsatz ist, können beide beurteilen. Den Rechtsanwalt benötigen Sie allerdings, falls es um ernsthafte Anschuldigungen geht.
  • Droht der Fahnder mit Durchsuchung, dann lassen Sie sich zunächst den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
  • Notieren Sie Namen, Aktenzeichen und verantwortliche Behörde.
  • Vertrauen Sie nicht auf vermeintliche Behördenausweise. Amtlich wirkende Ausweise lassen sich leicht erstellen - daher sollte sie sich Ihr Rechtsbeistand noch einmal zeigen lassen.
  • Machen Sie keine Aussagen ohne Rechtsbeistand!
  • Unterlagen müssten Sie bei einem echten Einsatz aushändigen. Notieren Sie, was Sie übergeben, und bitten Sie darum, Kopien machen zu dürfen.
  • Bargeld sollten Sie in keinem Fall ohne Rechtsbeistand aushändigen - egal wie schlimm die Drohungen klingen. Denn wenn es sich um Betrüger handelt, ist das Geld futsch. Echte Fahnder würden in dem Fall hingegen die Polizei dazu holen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Oder Sie rufen gleich selbst die Polizei.
  • Lassen Sie sich nicht irritieren, falls die Betrüger mit Steuernachzahlung oder Sicherheitseinbehalt für Steuerbeträge argumentieren: Steuerfahnder setzten Steuerbeträge nicht spontan bei so einem Einsatz fest. Das ist vielmehr Sache der Finanzverwaltung.

Echte Steuerfahnder sind auch nicht ohne
Doch Vorsicht: Es gibt auch richtige Hausdurchsuchungen mit echten Steuerfahndern.

Das kann Ihnen nicht passieren? Das dachte sich auch Elektromeister Hans-Ulrich Strunk - bis er in Handschellen aus dem Betrieb geführt wurde. Dabei ging es nur um den Sparstrumpf der Schwiegermutter ....

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