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Bürokratie und kein Ende!

Was bringt die Bürokratiebremse 2015?

Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf, um die Bürokratie zu bremsen. Mit zwei konkreten Vorhaben. Was ist davon zu erwarten? Herzlich wenig!

Die Ausgangslage: 43 Milliarden Euro Bürokratiekosten. So viel werden die mehr als drei Millionen deutschen Unternehmen in diesem Jahr für die Erfüllung ihrer Dokumentations-, Melde-, Kennzeichnungs- und anderer Pflichten aus mehr als 9000 Einzelvorschriften ausgeben, schätzt das Statistische Bundesamt.

Genauer: Es geht um 42.904.117.000 Euro.

Was will die Bundesregierung dagegen unternehmen?

Baustein 1: Das Bürokratieentlastungsgesetz
744 Millionen Euro jährlich könnte die Wirtschaft bei Melde- und Informationspflichten einsparen, falls Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

  • Der größte Brocken wäre dabei nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums die Anhebung der Grenzen zur Bilanzierungspflicht von 50.000 auf 60.000 Euro Gewinn beziehungsweise von 500.000 auf 600.000 Euro Umsatz. Alleine diese Änderung soll 140.000 Unternehmen um 504 Millionen Euro entlasten.
  • Hinzu kommen deutlich verringerte statistische Meldepflichten, vor allem für Existenzgründer, und einige kleine Steuererleichterungen. Diese Änderungen machen zusammen 240 Millionen Euro aus.
Baustein 2: Die „One in, one out“-Regel

Hierbei handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um ein Regelwerk, dass sich die Bundesregierung selbst verordnet hat und das ab 1. Juli gelten soll.



Das Ziel:

Wenn eine neue Regelung neuen bürokratischen Aufwand für Betriebe schafft, sollen die Unternehmen dafür an anderer Stelle um ebenso viel alten Aufwand entlastet werden. Dabei soll jeder Bundesminister in seinem Aufgabenbereich möglichst selbst für diesen Ausgleich sorgen oder zur Not seine Regierungskollegen um Hilfe bitten.



Allerdings sieht die „One in, one out“-Regel eine Reihe von Einschränkungen vor.



Die Ausnahmen:
  • Dem Statistischen Bundesamt zufolge entstanden 2012 mehr als die Hälfte aller Bürokratiekosten aus EU-Vorgaben und internationalen Verträgen. Für sie sieht die Regel keinen Ausgleich vor.
  • Ebenso wenig wie für Vorschriften, die infolge von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des EU-Gerichtshofs entstehen. Also kein Ausgleich für neue Dokumentationspflichten im Rahmen einer steuerfreien Betriebsnachfolge ab 2016, denn das würde auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgehen.
  • Keinen Ausgleich soll es für den sogenannten Einführungs- und Umstellungsaufwand geben: Gemeint ist damit der Aufwand, der immer dann entsteht, wenn eine neue Regel das erste Mal in einem Betrieb eingeführt wird und dafür entsprechende Strukturen und Abläufe zu schaffen sind. Diese „einmaligen“ Bürokratiekosten lagen 2014 nach Berechnungen des Normenkontrollrats (NKR) der Bundesregierung bei rund 574 Millionen Euro.
  • Keinen Ausgleich soll es für Vorhaben der Bundesregierung geben, die sie schon beschlossen hat oder noch vor dem 1. Juli 2015 beschließen wird. Also zum Beispiel keinen Ausgleich für die Bürokratiekosten durch den Mindestlohn, die der NKR auf rund 9,7 Milliarden Euro schätzt.
  • Nicht zuletzt kann der Ausgleich für neue Vorhaben durch einen Staatssekretärsausschuss „gedeckelt“ werden. Das soll zum Beispiel möglich sein, wenn der neue Mehraufwand „nachvollziehbar die Kompensationsfähigkeit des Ressorts übersteigt“. Mit anderen Worten: Gedeckelt wird, falls ein Ministerium durch eine neue Regelung so viel Mehraufwand schafft, dass selbst die Streichung aller alten Vorschriften in seinem Ressort dafür keinen Ausgleich bringen würde.
Fazit?

42.904.117.000 Euro abzüglich 744.000.000 Euro. Bleiben 42.160.117.000 Euro.




(jw)


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