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Was die Justiz sagt

Was die Justiz sagt

Neue Urteile rund um das Thema Auto.

Brillen

Beim Kauf einer neuen Brille für seine durch einen Verkehrsunfall beschädigten, muss man sich von der Versicherung des Unfallgegners keinen Abzug "neu für alt"

gefallen lassen. Bei unverändertem Sehvermögen unterliegen Brillen keinem Verschleiß und damit keiner Wertminderung (AG St. Wendel, Az. 4 C 98/00).

Schadenabrechnung

Wer sein Auto nach einem Verkehrsunfall nicht (sofort) repariert, kann dennoch den Schaden auf Gutachtenbasis nach den Kosten einer Fachwerkstatt mit der Versicherung abrechnen. Er darf von der Versicherung des Unfallgegners nicht auf einen ortsüblichen Mittelwert verwiesen werden (AG Bremen, Az. 6 C

0453/99).

Totalschaden

Will ein Geschädigter sein vertrautes Auto erhalten, sind die Reparaturkosten auch dann zu ersetzen, wenn es sich praktisch um einen Totalschaden handelt und die Reparatur bis zu 30 Prozent mehr kostet, als das Auto vor dem Unfall wert war (OLG Oldenburg, Az. 11 U 92/99). mid/win

Teilkündigung Garage

Wird in einem einheitlichen Mietvertrag eine Wohnung gemeinsam mit einer Garage vermietet, kann der Mietvertrag über die Garage nicht ohne Weiteres allein

gekündigt werden. Eine solche Teilkündigung eines einheitichen Mietvertrages ist unzulässig und damit rechtsunwirksam. Über die Garage muss entweder ein separater Mietvertrag abgeschlossen oder bei Verwendung eines Formularmietvertrages im Anhang dazu ein individuell formulierter Kündigungsvorbehalt aufgenommen werden (AG Menden - 4 C 134/98, DWW 2000 S. 236).

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