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Riskante Behauptungen

Was tun, wenn Kollegen lügen?

Dass Mitarbeiter übereinander herziehen, ist nicht so ungewöhnlich. Doch was kann der Arbeitgeber tun, wenn es zu weit geht?

Stellt ein Arbeitnehmer ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen auf, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden. Die Klägerin hatte über Kollegen und Vorgesetzte behauptet, dass es zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während der Arbeitszeit gekommen sei. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristgerecht.

Das Gericht hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Die Klägerin habe ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Dem Arbeitgeber sei nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen. (Urteil vom 04. Februar 2014, Az. 19 Sa 322/13)

(jw)

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