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Telematiksysteme

Wem gehören die Fahrzeugdaten?

Big Brother im Fuhrpark? Während erste Versicherungen voranpreschen, mahnt der Deutsche Verkehrsgerichtstag mit Blick auf die Aufzeichnung von Telemetriedaten im Fuhrpark vor allem eins an: Transparenz.

Die ersten Versicherungen preschen voran. Wie berichtet, bieten hierzulande zunächst zwei Versicherungen Rabatte auf die Kfz-Police an, wenn sich Fahrer beziehungsweise Fahrzeughalter eine Art digitalen Fahrtenschreiber ins Fahrzeug einbauen lassen. Ähnlich einer Blackbox im Flugzeug protokolliert der digitale Beifahrer dann, ob der Fahrer defensiv fährt oder aus seinem Fahrzeug das letzte Quäntchen Leistung herauskitzelt.

Was das für Sie und mich als Autofahrer und Versicherter heißt und wie Datenmissbrauch von vornherein ausgeschlossen werden kann, mit diesen Fragestellungen hat sich der 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag Ende Januar in Goslar beschäftigt.

Das Gremium vertritt die Auffassung, dass die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Systeme nur dann erreicht wird, wenn das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch Transparenz und Wahlfreiheit gewahrt wird. Um das sicherzustellen, hat der Verkehrsgerichtstag auf seiner 52. Tagung kürzlich in Goslar folgende Empfehlungen aufgestellt:

  • Fahrzeughersteller und Dienstleister müssen Käufer bei Vertragsabschluss genau darüber informieren, welche Daten generiert und verarbeitet werden.

  • Bei freiwilligen oder vertraglich vereinbarten Datenübermittlungen an Dritte sind Fahrzeughalter und Fahrer technisch und rechtlich in die Lage zu versetzen, die Datenübermittlung zu kontrollieren und gegebenenfalls abzuschalten.

  • Bei Daten, die aufgrund gesetzlicher Regelungen erhoben, gespeichert oder übermittelt werden sollen, sind verfahrensrechtliche und technische Schutzvorkehrungen genau zu bestimmen.

  • Zugriffsrechte der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind unter konsequenter Beachtung grundrechtlicher und strafprozessualer Schutzziele spezifisch zu regeln.

(ha)

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