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Steuern

Weniger Belastung für Mittelstand

Die pessimistischen Szenarien zum Abbau von steuerlichen Vergünstigungen, die im Vorfeld viele Handwerker verunsichert hatten, sind vom Tisch. Auf den Mittelstand kommen kaum Mehrbelastungen zu. Womit Sie jetzt rechnen können, lesen Sie hier.

Von 40 Punkten wurden im Vermittlungsausschuss gerade einmal acht gebilligt: Auf den Mittelstand kommen kaum Mehrbelastungen zu. Die pessimistischen Szenarien zum Abbau von steuerlichen Vergünstigungen, die im Vorfeld viele Handwerker verunsichert hatten, sind mit dem Kompromiss zwischen Bundesregierung und Opposition vom Tisch. Durch den Abbau von Steuervergünstigungen werden hauptsächlich Konzern-Kapitalgesellschaften zur Kasse gebeten nicht die Gesellschaften des Mittelstands.

Wermutstropfen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Gemeindehebesätze bei der Gewerbesteuer unter 200 Prozent machen die Anrechnung der Gewerbesteuer auf Einkommensteuernachzahlungen künftig unmöglich.

Gewerbesteueroasen passé

Einzelunternehmer und Personengesellschaften durften bei der Gewerbesteuer bisher das 1,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags von ihrer Einkommensteuerbelastung abziehen. Dieser Bonus führte jedoch zu Ungleichbehandlungen bei Unternehmen. Hatten zwei Firmen beispielsweise einen Steuermessbetrag von 10.000 Euro, durften beide 1,8 Prozent davon (also 1800 Euro) auf ihre Einkommensteuer anrechnen.

Ungerecht wurde es dann, wenn einer der Unternehmer keine oder nur eine minimale Gewerbesteuer bezahlen musste, der andere dagegen in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 490 Prozent (München) konfrontiert wurde. In beiden Fällen blieb es dennoch bei der identischen Anrechnung. Künftig darf erst bei einer Hebesatzhöhe von mindestens 200 Prozent angerechnet werden.

Alles beim Alten

Bei der Privatnutzung von Pkw für die kein Fahrtenbuch geführt wird, bleibt es bei der Ein-Prozent-Regelung (geplant waren 1,5 Prozent), Geschenke bis 40 Euro an Geschäftspartner dürfen den Gewinn weiterhin mindern. Die Halbjahres-Abschreibung bleibt für Gegenstände, die in der zweiten Jahreshälfte gekauft werden. Und Leasingraten erhöhen nicht die Gewerbesteuerlast.

Auch Bauunternehmer dürften jubeln: Die Eigenheimzulage bleibt nach dem jetzigen Stand der politischen Beratung unangetastet. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, bekommt acht Jahre lang 2556 Euro/1278 Euro (Neubauten/Altbauten) und 767 Euro jährlich für seine Kinder. Auch Unternehmer, die im Rahmen ihrer privaten Altersvorsorge auf Aktien oder Immobilien setzen, können aufatmen. Die pauschale Besteuerung aus dem Verkauf dieser beiden Sparformen ist ebenfalls vom Tisch.

Ausschüttung von Altgewinnen

Kapitalgesellschaften, die ihre Gewinne aus vergangenen Jahren nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen gehalten haben, mussten Steuern in Höhe der Tarifbelastung bezahlen (bis 1998: 45 Prozent; 19992000: 40 Prozent). Da bei Ausschüttung nur 36 Prozent beziehungsweise 30 Prozent Steuern fällig wurden, bekommt die GmbH die zuviel bezahlten Steuern bei Ausschüttung wieder zurückerstattet. Und genau diese Rückerstattung wird künftig für drei Jahre eingefroren. Schüttet eine GmbH also in den Jahren 2003, 2004 und 2005 hoch besteuerte Altgewinne aus, gibt es keine Körperschaftsteuerrückerstattung. Erst ab 2006 werden die Steuerüberzahlungen jedoch über einen längeren Zeitraum verteilt ausbezahlt.

Tipp: Hat eine Kapitalgesellschaft vor der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (10. April 2003) eine Gewinnausschüttung beantragt, kann sie auf die komplette Erstattung der zu viel bezahlten Körperschaftsteuer nach altem Recht pochen.

Keine Rückwirkung bei Organschaften

Schließen sich mehrere Unternehmen eines Konzerns zu einer körperschaftsteuerlichen Organschaft zusammen, das heißt der Gewinn/Verlust eines Unternehmens (Organgesellschaft) wird mit dem Gewinn/ Verlust eines anderen Unternehmens (Organträger) saldiert, kommt eine Verrechnung nur noch ab dem Jahr in Frage, in dem der Gewinnabführungsbetrag ins Handelsregister eingetragen wurde. Eine rückwirkende Anerkennung bisher erlaubt ist nun nicht mehr möglich.

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