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BG-Vorschriften

Weniger Vorschriften zur Unfallverhütung

Die Berufsgenossenschaften sich im Jahr 2003 darauf verständigt, die Hälfte ihrer Unfallverhütungsvorschriften zu streichen. Um welche es sich handelt, zeigt Ihnen eine entsprechende Liste des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Sie als Word-Dokument kostenlos heruntergeladen können.

Die Berufsgenossenschaften haben sich im Jahr 2003 darauf verständigt, die Hälfte ihrer Unfallverhütungsvorschriften zu streichen. Um welche es sich handelt, zeigt Ihnen eine entsprechende Liste des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Sie als Word-Dokument kostenlos heruntergeladen können.

Bereits im Juni 2003 haben die Berufsgenossenschaften beschlossen, 43 von bis dahin 128 Unfallverhütungsvorschriften fallen zu lassen. Weitere 22 sind im Dezember auf die Streichliste gekommen. Sie betreffen vor allem die Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln und den Umgang mit diesen.

So finden sich auf der neuen Steichliste zum Beispiel die Vorschriften mit den Nummern D7 Bauaufzüge und C12 Silos. Überdies umfasst die Liste eine Reihe von Vorschriften, die sich auf den Umgang mit Gefahrstoffen beziehen. Dazu gehören neben anderen die Nummern B6 Gase, B7 Sauerstoff und D1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren. Einen Überblick über alle Vorschriften, die weggefallen sind, bietet Ihnen der folgende Download.

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