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Urteil

Weniger Weihnachtsgeld für dauerkranke Mitarbeiter

Ein Arbeitnehmer fehlt monatelang. Sollen Sie ihm trotzdem die volle Weihnachtgratifikation zahlen? Ein aktuelles Urteil zeigt: In der Regel dürfen Chefs die Sonderzahlung in solchen Fällen kürzen.

Dass dauerhaft erkrankten Mitarbeitern nicht grundsätzlich die volle Gratifikation zusteht, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die für 2008 nicht wie in den Vorjahren Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts bekommen hatte.

Der Chef hatte die Zahlung mit dem Hinweis vermindert, dass die Klägerin sechs Monate krank gewesen sei. Damit hat er sich korrekt verhalten, stellten die Richter klar. Denn die Höhe der Sonderzahlung sei im Arbeitsvertrag nicht konkret ausgewiesen gewesen.

Zudem hatte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in wiederholten Aushängen informiert, dass er das Weihnachtsgeld bei Krankheit kürzen werde. Dass er die Zahlung schließlich tatsächlich davon abhängig machte, wie lange die Mitarbeiterin gearbeitet habe, sei nicht zu beanstanden.

(bw)

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