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VOB-Verträge

Wer bestimmt die Mängelbeseitigung?

Es gibt viele Wege, Mängel zu beseitigen. Aber kann der Kunde das bestimmen oder der Handwerker? Die Regeln für VOB-Verträge macht der Bundesgerichtshof deutlich.

Ein Tischler wird mit der Lieferung und dem Einbau von Fenstern in 24 Reihenhäusern beauftragt. Schon während der Ausführung wird klar: die Fenster sind undicht, es zieht und regnet rein.

Ein Sachverständiger im Auftrag des Kunden kommt zu dem Ergebnis, dass die Fenster komplett ausgetauscht werden müssen. Der Kunde setzt dem Tischler eine Frist für den Austausch.

Nachdem die Frist verstrichen ist, lässt der Kunde die Fenster selbst austauschen und verlangt vom Tischler Kostenersatz.

Der Fall landet schließlich vor dem Bundesgerichtshof.

Nächste Seite: Was sagen die Richter zu diesem Fall?

Was sagt der Bundesgerichtshof zu diesem Fall?

Die Richter stellen drei Punkte klar:

  • Zwar hat der Kunde gemäß Paragraf 4 Nr. 7 Satz 1 VOB/B schon vor der Abnahme einer Leistung Anspruch auf Mängelbeseitigung.

  • Und wenn sich der Kunde sachverständig beraten lässt, kann er den Ersatz von Nachbesserungskosten verlangen. Das gilt sogar dann, wenn sich die Mängelbeseitigung später nicht als erforderlich erweist.

  • Aber der Kunde kann nicht bestimmen, wie die Mängel zu beseitigen sind – unabhängig davon, wann die Abnahme erfolgt. Jedenfalls gebe es keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Mängelbeseitigung. Dass eine Leistung komplett neu erbracht werden muss, könne ein Kunde nur dann verlangen, wenn der Vertrag auf andere Weise nicht zu erfüllen ist. Ansonsten sei es jedoch Sache des Auftragnehmers, wie er einen Vertrag erfüllt – sofern die Details nicht im Vertrag selbst schon geregelt sind.

In dem behandelten Fall ließ das Gericht allerdings die entscheidende Frage offen: Gab es eine Alternative zur Neuherstellung der kompletten Fenster? Falls ja, bliebe der Kunde auf den Kosten für den Austausch sitzen. Das muss nun die Vorinstanz klären. (

Urteil vom 07. März 2013, Az. VII ZR 119/10

)






(jw)

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