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GEMA

Wer sich nicht wehrt, zahlt zu viel

Die GEMA kassiert seit Januar Gebühren für private Medien. Auch von Handwerksbetrieben. Was die GEMA nicht verrät: Nicht jeder muss zahlen.

Wer in seinem Betrieb Radio- oder Fernsehsendungen für Kunden hörbar spielt, muss dafür an die GEMA zahlen. Denn diese Organisation vertritt die Interessen von Musikern und Komponisten in Deutschland. Sprich: Sie kassiert in deren Auftrag Gebühren für die öffentliche Nutzung lizensierter Musik. Also für Radiosendungen, TV-Sendungen oder CDs, die im Verkaufsraum laufen, aber auch für die Musik in Telefonwarteschleifen.

Neu: GEMA kassiert auch für Privatsender
Seit Anfang 2015 hat die GEMA noch etwas mehr zu tun. Nun kassiert sie auch im Auftrag privater Medienunternehmen für deren Verwertungsrechte. Läuft irgendwo für Kunden hörbar im Radio oder Fernsehen ein Privatsender, muss der Betrieb zahlen. Bisher war dafür die Verwertungsgesellschaft VG Media zuständig. Nun hat VG Media das Inkasso an die GEMA übertragen.

Eigentlich also eine kleine Erleichterung im bürokratischen Alltag. Doch die Sache hat einen Haken!

Welche Betriebe müssen wirklich die GEMA-Zusatzgebühr zahlen? Und wie kann man sich wehren?

Wer muss die Zusatzgebühr an die GEMA zahlen?

Allerdings hat die GEMA den Sachverhalt in einem Schreiben anscheinend etwas anders dargestellt. Das berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). So habe die GEMA die Betriebe zwar informiert, dass sie im Auftrag der privaten Medienunternehmen kassiert. Genauer: dass ein Aufschlag auf die GEMA-Tarife fällig wird – 15 Prozent für die Radiowiedergabe und 25 Prozent für die Fernsehwiedergabe.

Worauf die GEMA jedoch nicht hingewiesen habe: Wer keinen der von der VG Media vertretenen Privatsender spielt, muss den Aufschlag auch nicht zahlen. Die GEMA habe einfach pauschal unterstellt, dass jeder Musiknutzer auch private Sender spielt, berichtet der ZDH. Immerhin vertritt die VG Media 52 private Fernsehsender und 100 private Radiosender.

Tipp: Informieren Sie die GEMA!
Betriebe, die keine von der VG Media vertretenen Sender abspielen, sollten dies der GEMA bei der nächsten Vertragsanpassung melden. Andernfalls werde die GEMA die zusätzlichen Gebühren erheben, warnt der ZDH.

Sie wollen vorher prüfen, welche Privatsender gebührenpflichtig sind? Die Liste der VG Media finden Sie hier.


 

(jw)

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