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Zu viel Selbstständigkeit

Wer zahlt für Unfall bei Aushilfsarbeiten?

Zahlt die Unfallkasse, wenn Sie einem Bekannten helfen und dabei ein Unfall passiert? Kommt darauf an, wer bei der Arbeit bestimmt.

Ein Gerüstbauer reinigt aus Gefälligkeit und unentgeltlich am Haus seiner Schwester. Der Mann stürzt ab und verletzt sich schwer. Einen Anspruch auf Zahlungen der gesetzlichen Unfallkasse hat er jedoch nicht, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschieden hat.

Da die Arbeiten umfangreich waren, er die Hilfe von sich aus angeboten hatte, gegenüber seiner Schwester nicht weisungsgebunden war und die Arbeiten ohne konkrete Vorgaben mit eigenem Werkzeug ausgeführt hat, habe er praktisch wie ein Unternehmer gearbeitet und sei daher nicht gesetzlich unfallversichert. Unfallschutz hätte in so einem Fall nur eine private Unfallversicherung bieten können.  (Urteil vom 18. Juni 2013, Az. L 3 U 26/11 ).

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(jw)

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