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Betriebshaftpflicht

"Wie fahren ohne Führerschein"

Der Maschinenbaumeister Hans-Hermann Schaper ärgert er sich seit Jahren über Schwarzarbeiter, die ihm und seiner Branche Konkurrenz machen. Er recherchierte auf eigene Faust und stieß dabei auf eine Schwachstelle, die es Schwarzarbeitern ermöglicht, eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

Versicherungen überprüfen nicht die fachliche Qualifikation von Versicherungsnehmern, stellte Schaper fest. So ist es zum Beispiel möglich, dass sich ein Geselle selbstständig macht und eine Haftpflicht für seinen Betrieb abschließt, ohne einen Befähigungsnachweis oder eine Ausnahmegenehmigung zu haben. #132;Das ist doch wie fahren ohne Führerschein aber mit vollem Versicherungsschutz #147;, sagt er. Es ärgere ihn, dass er als qualifizierter und eingetragener Betrieb mit seinen Versicherungsprämien zur Schadensregulierung bei Schwarzarbeitern beiträgt.

Kontrollen sind nicht vorgesehen
Tatsächlich überprüfen nur wenige Versicherungen, ob ihre Versicherungsnehmer fachlich qualifiziert und damit befugt sind, bestimmte Tätigkeiten auszuüben. Stichproben der Redaktion des Norddeutschen Handwerks haben das bestätigt. Bei den Recherchen zeigte sich, dass Versicherungen auf korrekte Angaben der Versicherungsnehmer und auf die rechtmäßig abgewickelte Gewerbeanmeldung vertrauen, die mit einer Kontrollmitteilung an die Handwerkskammern einhergeht. Kontrollen sind meist nicht vorgesehen.

Dass die unrechtmäßig versicherten Schwarzarbeiter ihren Versicherungsschutz problemlos in Anspruch nehmen können, bezweifelt Heinz Seebode, Justitiar der Handwerkskammer Hannover. Denn die allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrerer Assekuranzen verpflichteten die Versicherungsnehmer, die gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands #150; dazu zählt auch die Handwerksordnung #150; zu beachten. #132;Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, dem kann die Versicherung kündigen #147;, gibt der Justitiar zu bedenken.

Schutz erlischt bei Verstoß gegen geltendes Recht
So sieht das auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Er beruft sich in einer Stellungnahme auf rechtliche Rahmenbestimmungen: #132;Fehlt die für einen Vollhandwerksbetrieb notwendige Qualifikation und somit der Eintrag in die Handwerksrolle, verstößt der Betreffende gegen geltendes Recht. Versicherungsschutz gibt es in diesem Falle nicht. #147;

Sind die Versicherungen mit den berufsständischen Regeln vertraut? Die Allianz räumt ein, möglicherweise Schwarzarbeiter versichert zu haben, vermutet dahinter aber Einzelfälle. Vor der Schadensabwicklung müssten die Schwarzarbeiter zudem Hürden überwinden, die die Schwarzarbeit öffentlich werden lassen und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen könnten.

#132;Es wäre wünschenswert, wenn Versicherungen sich die Handwerkskarte oder einen sonstigen Nachweis des Eintrags in der Handwerksrolle vorlegen lassen würden #147;, sagt Seebode. Eine gesetzliche Pflicht dazu bestehe derzeit nicht.

Rabattsystem gegen Schwarzarbeit?
#132;Gegenwärtig sind die Versicherer nicht verpflichtet, die Qualifikation der versicherten Unternehmer zu überprüfen #147;, sagt auch Klaus Schmitz, Rechtsreferent beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. Er vertritt die Auffassung, dass sich Qualifikation lohnen muss. Daher schlägt er ein Rabattsystem vor: #132;Es wäre konsequent, qualifizierte Unternehmer bei den Versicherungsprämien zu entlasten. Zu denken wäre etwa an ein Rabattsystem, wie wir es aus dem Kfz-Bereich kennen. #147; Ähnliches gebe es derzeit nicht, #132;damit haben wir zurzeit das Problem, dass die qualifizierten Betriebe des Handwerks das Versicherungsrisiko für die nichtqualifizierten Betriebe anderer Wirtschaftszweige mit tragen müssen. #147;

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