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Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie lange zahlt die BU-Versicherung?

Die Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung können schon mit dem Ablauf der Versicherungsdauer enden. Ein Gericht bestätigte nun diese Praxis.

Der Fall: Die Klägerin hatte 1990 eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Die Vertragsdauer: 20 Jahre. 2002 wurde die Frau berufsunfähig, 2010 stellte die Versicherung die Zahlungen ein, genau 20 Jahre nach Versicherungsbeginn. Daraufhin klagte die Versicherte: Sie sei davon ausgegangen, dass sich die „20 Jahre“ auf die Dauer der BU-Rentenzahlungen bezogen habe. Tatsächlich war im Vertrag das Feld „Ablaufalter“ nicht ausgefüllt worden, im Feld „Dauer (in Jahren)“ stand die Zahl „20“. Allerdings sah der Vertrag in der Schlusserklärung vor, dass eine Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung „längstens bis zur Beendigung der Versicherung (Tod, Ablauf)“ erfolgt.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied zugunsten des Versicherers: Dass sich die Dauer von 20 Jahren auf den Versicherungsvertrag und nicht auf die Rentenleistung bezieht, ergebe sich „bereits daraus, dass ein Vertragsschluss ohne Bestimmung der Vertragsdauer für den Versicherungsnehmer nicht zu erwarten war.“ Das Gericht hatte auch keine Zweifel an der Begrenzung der Leistungspflicht: „Regelungen, die Vertrags- und Leistungsende auf denselben Zeitpunkt festlegen, dienen der Reduzierung der Prämien und genügen selbst bei mittleren Laufzeiten oft der Absicherung, bis andere (gesetzliche) Versicherungsträger für den Versicherungsnehmer aufkommen.“ (Urteil vom Urteil vom 29. August 2018, Az. 5 U 16/18)

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