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„Entscheidung pro Tierqual“

„Entscheidung pro Tierqual“

Deutsche Behörden dürfen muslimischen Metzgern eine Ausnahmegenehmigung für das Schlachten ohne Betäubung nicht grundsätzlich versagen. Das jüngste „Schächturteil“ des Bundesverwaltungsgerichtes treibt Tierschützer auf die Barrikaden.

Deutsche Behörden dürfen muslimischen Metzgern eine Ausnahmegenehmigung für das Schlachten ohne Betäubung nicht grundsätzlich versagen. Das jüngste Schächturteil des Bundesverwaltungsgerichtes treibt Tierschützer auf die Barrikaden.

Hintergrund des Richterspruchs ist die Klage eines muslimischen Metzgers, dem eine Genehmigung verwehrt worden war. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2002 entschieden, dass dies die Grundrechte der Religions- und Berufsfreiheit des Metzgers verletzt. Mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in die Verfassung im Sommer 2002 änderte sich die Ausgangslage.

Zum Leidwesen der Tierschützer hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2004 entschieden, dass einem islamischen Metzger grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Tieren zusteht. Eigentlich schreibt das deutsche Tierschutzgesetz vor, dass Tiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden dürfen.

Beim Schächten werden den Tieren vor allem Schafen und Rindern die Kehlen ohne Betäubung durchtrennt, der Tod tritt durch das Verbluten ein. Nach Untersuchungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz erleben Tiere den Schächtvorgang unter bestimmten Umständen noch mehrere Minuten nach dem Schächschnitt.

Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei eine Niederlage für den aktiven Tierschutz in Deutschland, sagt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Denn jedes Schlachten ohne Betäubung sei mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für das Tier verbunden. Apel: Tausendfaches Tierleid hat nun auch noch den obersten richterlichen Segen.

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